Startseite Vorsicht Anlegerschutz Reden wir über die Anleihen der Hylea Group
Anlegerschutz

Reden wir über die Anleihen der Hylea Group

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Hylea Group S.A. aus Luxemburg hat eine 7,25-%-Unternehmensanleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19S801 / WKN: A19S80) emittiert. Die Laufzeit endet mit Ablauf des Jahres 2022, was ab dann schuldrechtliche Rückzahlungsansprüche bedeutet. Mittlerweile wurde ein gemeinsamer Gläubigervertreter bestellt. Entsprechend sind die Anleihegläubiger im Zusammenhang mit bestimmten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte selbst nicht mehr befugt.

Dies beinhaltet, etwaige Zinszahlungsansprüche gemäß den Anleihebedingungen geltend zu machen und/oder etwaige Kündigungsrechte gemäß den Anleihebedingungen auszuüben und/oder etwaige vorzeitige Rückzahlungsansprüche gemäß den Anleihebedingungen geltend zu machen.

Im Allgemeinen kommt einem gemeinsamen Gläubigervertreter in Ausnahmesituationen besondere Bedeutung zu, insbesondere während wirtschaftlicher Krisen einer Anleiheschuldnerin. Aufgabe des Vertreters ist es grundsätzlich auch dann, die Interessen der Anleihegläubiger wahrzunehmen. Lässt sich sogar die Insolvenz eines Emittenten nicht mehr abwenden, obliegt es dem gemeinsamen Vertreter, Sanierungsvorschläge zu prüfen und bei der Auseinandersetzung mit anderen Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter und den Banken, ein für die Anleihegläubiger bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Diese Aufgabe wird im durch das in § 7 Abs. 5 SchVG verankerte Recht auf Auskunftserteilung seitens der Anleiheschuldnerin beträchtlich erleichtert. Der gemeinsame Vertreter ist berichtspflichtig und hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beachten. Im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung haftet er der den Anleihegläubigern gesamtschuldnerisch für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben. Der gemeinsame Vertreter kann von den Gläubigern jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen werden.

Bei den Anleihegläubigern der Hylea Group S.A.-Anleihe handelt es sich mehrheitlich um deutsche Staatsbürger. Die Emittentin hängt zusammen mit der Hylea Foods AG in Köln. Wir versuchen derzeit, Informationen zu den tatsächlichen Mittelflüssen und der prospektgemäßen Mittelverwendung zu erhalten. Denn die entscheidende Frage ist, welche Ansprüche die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern aktuell und Ende 2022 noch erfüllen kann.

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, November 2021

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...