Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ über das Thema Anlageberatung und über die verschiedenen Möglichkeiten abzufragen, ob das beratende Unternehmen bzw. die beratende Person über die notwendige Berechtigung verfügt, um eine Anlageberatung durchzuführen.
„Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen bzw. der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Dafür können die FMA-Unternehmensdatenbank, die FMA-Vermittlerabfrage sowie das Gewerbeinformationssystem genützt werden
Bei einer Anlageberatung werden die finanzielle Situation, die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers definiert. Auf Basis dessen, und nach ausführlicher Darstellung sämtlicher Informationen, Risiken und Kosten, wird eine Anlageempfehlung abgegeben. Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen Menschen vor einer Anlageentscheidung beraten. Die Unternehmen können aber auch Hilfspersonen – sogenannte „vertraglich gebundene Vermittler“ und Wertpapiervermittler – einsetzen.
Mit Stand 31. März 2022 waren in Österreich 1.870 Personen für 46 Unternehmen als vertraglich gebundene Vermittler, sowie 364 Personen für 21 Unternehmen als Wertpapiervermittler tätig. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
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