In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 95581 eingetragenen Reederei MS „PIONEER LAKE“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100623 eingetragene Verwaltung MS „PIONEER LAKE“ GmbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Mennewisch, Lehmweg 26, 20251 Hamburg
Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb eines Containerschiffes
ist am 15.04.2015, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 577/14
Amtsgericht Hamburg, 15.04.2015
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