In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reederei Sven Fischer KG, vertr. durch den p. h. Ges. Sven Fischer, Koogstraße 61-63, 25541 Brunsbüttel wird heute am 27.1.2015 um 13:30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg (Tel.: 040/320857-0) bestellt.
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder ent-gegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Meldorf
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