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Reform des Standortauswahlgesetzes: Lagerung von Atommüll wird neu geregelt

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Betrieb und Kontrolle der Atommülllager in Deutschland werden neu organisiert. Der Bundestag in Berlin beschloss gestern Abend eine Reform des Standortauswahlgesetzes. Diese sieht die Gründung einer bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft vor, die sich künftig um den Betrieb der Endlager Konrad und Morsleben sowie um die marode Schachtanlage Asse II kümmern soll. Außerdem soll sie mögliche Standorte für das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle vorschlagen und dieses Endlager später auch betreiben.

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