Angekommen, möchte man sagen. Offenbar hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt, dass die Einführung des KAGB nicht nur die gewünschte Effekte hatte, sondern dass viele Anbieter den Weg des geringsten Widerstands gegangen sind und eben solche Mäntel für ihre Finanzprodukte gewählt haben, die weiterhin nahezu unreguliert sind. Eine logische Folge war daher im letzten Jahr die Häufung der Angebote partiarischer oder Nachrangdarlehen. Neben diesen sollen gegebenenfalls sogar Crowd-Finanzierungen jetzt unter das Vermögensanlagengesetz fallen. Das wäre aus unserer Sicht eine kluge Entscheidung und im Sinne der Anleger.
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