Mit Beschluss vom 28. Februar 2017 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2017 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Das Beschwerdegericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht bestehe und der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr vorliege. Mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls trug die Kammer dem geänderten Umstand Rechnung, dass angesichts des Fortschreitens der Ermittlungen inzwischen mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft ausreichend erschienen, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. Auch die Staatsanwaltschaft Regensburg war einer Außer vollzugsetzung des Haftbefehls im laufenden Beschwerdeverfahren zuletzt nicht mehr entgegengetreten.
Das Amtsgericht Regensburg erließ am 16. Januar 2017 Haftbefehl wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme gegen den Beschuldigten. Aufgrund des Haftbefehls wurde der Beschuldigte am 18. Januar 2017 festgenommen. Er befand sich seither in Untersuchungshaft.
Nachdem der Beschuldigte Haftprüfung beantragt hatte, ordnete das Amtsgericht Regensburg mit Beschluss vom 1. Februar 2017 die Aufrechterhaltung des Haftbefehls und dessen weiteren Vollzug an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde führte aus den genannten Gründen zur Freilassung des Beschuldigten. Bei Nichtbefolgung der zur Abwendung des Vollzugsder Untersuchungshaft erteilten Auflagen müsste der Beschuldigte jedoch mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen. Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.
Thomas Polnik
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