Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2019“ (19/23825) vor. Diese Risikoanalyse befasst sich mit den Auswirkungen eines angenommenen „Erdbebens in der Niederrheinischen Bucht, insbesondere mit den Auswirkungen im Bereich der Großstadt Köln“. Im Gegensatz zu anderen Gefahren wie Hochwasser, Sturzfluten und Stürmen fehle es in Deutschland „an kontinuierlicher Erfahrung im Umgang mit beziehungsweise ein grundsätzliches Bewusstsein der Gefahr Erdbeben“, schreiben die Autoren. Dies mache eine theoretische Vorbereitung auf Erdbebenereignisse aufgrund plausibler seismologischer Gefährdungsszenarien und deren Risikoanalysen umso wichtiger.
Solche Risikoanalysen dienen den Angaben zufolge der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. „Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine verbesserte, risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen“, heißt es in der Vorlage weiter. .
Danach wurden seit dem Jahr 2012 sieben weitere Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf „Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und „Pandemie durch Virus Modi-Sars“ sowie – im Jahr 2013 – „Wintersturm“. Es folgten 2014 die Risikoanalyse „Sturmflut“ und 2015 die Risikoanalyse „Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk“. 2016 befasste sich die Risikoanalyse mit einer „Freisetzung chemischer Stoffe“ und .2018 mit „Dürre“.
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