Angaben aus Sicherheitskreisen zufolge plant die Bundesregierung eine weitreichende Reform des Verfassungsschutzes.
Bei den Änderungen sollen die Kompetenzen des Bundes erheblich gestärkt werden. Demnach bleiben die 16 Landesämter für Verfassungsschutz zwar erhalten. Doch sie werden zur Weitergabe aller Informationen verpflichtet. In Einzelfällen kann der Bund die Koordinierung an sich ziehen. Damit sollen die Konsequenzen aus den schweren Versäumnissen bei der Fahndung nach der Neonazi-Terrorzelle gezogen werden.
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