Nach Prüfung des Falles ist die niedersächsische Regierung zu dem Schluss gekommen, dass Bundespräsident Christian Wulff nicht gegen das Ministergesetz verst0ßen habe, als er seinerzeit als Ministerpräsident einen Privatkredit annahm.
Dies geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf den Fragenkatalog der Landtags-Grünen hervor. Das Darlehen sei ein reines Privatgeschäft. Dadurch seien dem ehemaligen Ministerpräsidenten im Hinblick auf sein Amt keine Vorteile erwachsen.
Wulff hatte einen Kredit von 500 000 Euro bei der befreundeten Unternehmergattin Edith Geerkens zur Finanzierung seines Eigenheims aufgenommen.
Kommentar hinterlassen