Künftig soll zum Schutz der Verbraucher der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast stärker überwach und deutlich eingeschränkt werde.
Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Änderung des Arzneimittelgesetzes. Die Verwendung der Arzneimittel soll ab 2013 mittels einer zentralen Datenbank stärker erfasst und kontrolliert werden. Für Mittel, die bei der Heilung von Menschen eine besonders große Rolle spielen, soll ein Verbot geprüft werden, damit es nicht zu Resistenzen kommt. Doch nicht alle sind mit den Schritten einverstanden. Die Reform sei zu mangelhaft, kritisierte die Opposition.
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