Auf den letzten Metern hat der Deutsche Bundestag den Verbraucherschutz mit drei wichtigen Beschlüssen gestärkt: durch das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz haben Verbraucherinnen und Verbraucher leichtere Kündigungsmöglichkeiten, der Reisesicherungsfonds schützt Verbraucher bei Pauschalreisen und das Lieferkettengesetz ist ein erster Ansatz nachhaltigen Konsum zu erleichtern. Die Bundesregierung konnte damit noch einige ihrer zentralen Vorhaben über die Ziellinie bringen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind wichtige Punkte bei Kostenfallen und Reiserechten auf der Strecke geblieben.
„Der Abschluss des Gesetzes für faire Verbraucherverträge fügt sich in eine Reihe von Gesetzen ein, mit denen der Bundestag auf den letzten Metern den Verbraucherschutz stärkt. Dazu zählen der Reisesicherungsfonds, der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Insolvenzen von Pauschalreiseanbietern schützen soll, sowie das Lieferkettengesetz“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Allerdings muss die nächste Bundesregierung in allen Punkten nacharbeiten: für starken Schutz vor Kostenfallen, besseren Schutz bei Reisebuchungen und gerechtere globale Lieferketten.“
Verbraucher effektiver vor Kostenfallen schützen
Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz hat aus Verbrauchersicht viel Gutes auf den Weg gebracht. Trotzdem muss die künftige Bundesregierung noch einiges für Verbraucher unternehmen: Dazu zählt der Schutz vor telefonisch untergeschobenen langfristigen Verträgen, auch über Telefonverträge hinaus. So sollte die erste Vertragslaufzeit auf zwölf Monate begrenzt werden und ein 14-tägiges Widerrufsrecht für alle langfristigen Verträge eingeführt werden, sofern diese in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden.
Vorkassepraxis abschaffen
Auch wenn der Reisesicherungsfonds Pauschalreisende bei Insolvenzen von Anbietern besser absichert – für einen starken Schutz von Verbrauchern braucht es mehr. Die unfaire Vorkassepraxis, insbesondere die 100-Prozent-Vorkassepraxis bei Flugbuchungen, muss abgeschafft oder kräftig reduziert werden.
Verbindliche Standards für nachhaltige Produktion
Ohne nachhaltige Produkte können Verbraucher nicht nachhaltig konsumieren. Das neue Lieferkettengesetz stärkt nachhaltige Produktionsbedingungen, hat jedoch Lücken. Eine Umfrage des vzbv zur verantwortungsvollen Textilproduktion vor wenigen Wochen hat gezeigt: Verbraucher wollen, dass Unternehmen bei Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette haften. So lange das Gesetz Haftung explizit ausschließt und nicht für alle Unternehmen gilt, ist für Verbraucher kein Verlass darauf, dass Produkte verantwortungsvoll hergestellt wurden. Auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten werden zu wenig berücksichtigt. Die neue Bundesregierung muss die Regeln deutlich nachbessern – sowohl im deutschen Recht, als auch auf europäischer Ebene.
„Das Lieferkettengesetz stellt nur bedingt sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre weltweite Produktion übernehmen. Damit wurde eine Chance vertan, Verbrauchern nachhaltigeren Konsum zu ermöglichen. Denn nachhaltiger Konsum ist ohne nachhaltige Produktion nicht möglich. Mehr Unternehmen müssen in die Pflicht genommen werden, ihre gesamte Lieferkette zu kennen und zu kontrollieren. Die Verantwortung für unfaire Produktion und Handel darf nicht bei Verbrauchern abgeladen werden“, sagt Müller.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de
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