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Startseite Interviews Regionales Immobilienunternehmen Fischer Smits & Coll GmbH meldet Insolvenz an-das Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
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Regionales Immobilienunternehmen Fischer Smits & Coll GmbH meldet Insolvenz an-das Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

Tumisu (CC0), Pixabay
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Die Fischer Smits & Coll GmbH, ein regional tätiges Projektentwicklungsunternehmen im Immobilienbereich, hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen, bekannt für seine ganzheitliche Herangehensweise von der Standortanalyse bis hin zur Vermarktung, sah sich gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Die Nachricht wirft Fragen für Käufer von Immobilien auf, die möglicherweise von dieser Insolvenz betroffen sind.

Um Licht in diese komplexe Situation zu bringen, haben wir ein Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen geführt, der sich auf Immobilienrecht spezialisiert hat.

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime:

Frage: Herr Reime, was bedeutet die Insolvenz eines Immobilienunternehmens für Käufer, die bereits eine Immobilie erworben haben?

Reime: Die Auswirkungen können je nach Stadium des Kaufprozesses variieren. Wenn der Kaufvertrag bereits vollständig abgewickelt und die Immobilie übergeben wurde, sind die Risiken für den Käufer in der Regel gering. Problematisch wird es, wenn der Kaufprozess noch nicht abgeschlossen ist oder wenn es offene Gewährleistungsansprüche gibt.

Frage: Was raten Sie Käufern, die sich mitten im Kaufprozess befinden?

Reime: In solchen Fällen ist schnelles Handeln geboten. Käufer sollten umgehend rechtlichen Beistand suchen. Es ist wichtig zu prüfen, in welchem Stadium sich der Kauf befindet und welche Zahlungen bereits geleistet wurden. In manchen Fällen kann es ratsam sein, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, in anderen Fällen gilt es, die Fertigstellung der Immobilie sicherzustellen.

Frage: Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen aus?

Reime: Gewährleistungsansprüche können im Insolvenzfall problematisch werden. Sie werden zu Insolvenzforderungen, die oft nur zu einem Bruchteil bedient werden. Hier ist es wichtig, die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. In manchen Fällen kann auch eine Versicherung greifen, die der Bauträger abgeschlossen hat.

Frage: Gibt es präventive Maßnahmen, die Käufer ergreifen können?

Reime: Absolute Sicherheit gibt es nie, aber es gibt Vorkehrungen. Beim Kauf vom Bauträger ist eine Fertigstellungsbürgschaft ratsam. Zudem sollten Käufer darauf achten, dass Zahlungen nur gegen entsprechende Leistungen erfolgen. Eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens vor Vertragsabschluss kann ebenfalls hilfreich sein.

Frage: Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter in diesem Prozess?

Reime: Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der insolventen Gesellschaft zu verwalten und im Interesse aller Gläubiger zu verwerten. Er wird versuchen, laufende Projekte fortzuführen oder geordnet abzuwickeln. Käufer sollten aktiv den Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen, um ihre Interessen zu wahren.

Die Insolvenz der Fischer Smits & Coll GmbH unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und Absicherung beim Immobilienkauf. Betroffene Käufer sollten nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Die Situation zeigt auch, dass selbst etablierte regionale Unternehmen von den aktuellen Herausforderungen im Immobilienmarkt nicht verschont bleiben.

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