Die Eigeninsolvenz und die Regelinsolvenz sind zwei unterschiedliche Verfahren, die von Privatpersonen bzw. Unternehmen durchgeführt werden können, um ihre finanziellen Verhältnisse zu regulieren und sich von Schulden zu befreien.
Die Eigeninsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet und ist ein Verfahren, das Privatpersonen nutzen können, um ihre Schulden zu begleichen oder zumindest zu reduzieren. Die Eigeninsolvenz ist in Deutschland seit 1999 möglich und läuft in der Regel über einen Zeitraum von sechs Jahren. In dieser Zeit muss der Schuldner versuchen, seine Schulden abzutragen, indem er sein Einkommen und sein Vermögen offenlegt und einen Teil davon zur Tilgung der Schulden nutzt. Am Ende der sechs Jahre wird in der Regel ein Restschuldbefreiungsverfahren durchgeführt, bei dem verbleibende Schulden erlassen werden können, sofern der Schuldner seine Pflichten erfüllt hat.
Die Regelinsolvenz hingegen ist ein Verfahren, das von Unternehmen oder Selbstständigen durchgeführt wird, um sich von ihren Schulden zu befreien oder zumindest zu reduzieren. Anders als bei der Eigeninsolvenz kann die Regelinsolvenz auch von Gläubigern beantragt werden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder droht, zahlungsunfähig zu werden. In der Regel wird dann ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und versucht, es bestmöglich zu verwerten. Die Erlöse aus dem Verkauf des Vermögens werden dann zur Tilgung der Schulden verwendet. Auch hier besteht am Ende der Möglichkeit eines Restschuldbefreiungsverfahrens.
In beiden Verfahren geht es darum, Schulden abzutragen und eine finanzielle Besserung zu erreichen. Allerdings gibt es Unterschiede in den Voraussetzungen und Abläufen der Verfahren, die sich je nach Art der Insolvenz unterscheiden.
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