Die Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 19. Oktober 2010 eine Einigung über die künftige Regulierung von Managern so genannter alternativer Fonds in Europa erzielt. Zu diesen Fonds gehören vor allem Hedgefonds und Private Equity Fonds, aber auch Spezialfonds und Immobilienfonds.
Deutschland hatte von Anfang an auf eine rasche Einigung gedrängt und gemeinsam mit der amtierenden belgischen EU-Präsidentschaft eine aktive Vermittlerrolle wahrgenommen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hatte sich mehrfach und intensiv erneut kurz vor der entscheidenden Sitzung in persönlichen Gesprächen mit seinen EU-Kollegen für eine Einigung eingesetzt – mit Erfolg.
Die Einigung macht nun den Weg frei für eine zügige Verabschiedung der europäischen AIFM-Richtlinie (AIFM – Alternative Investment Fund Managers). „Die jetzt gefundene Lösung bietet einen robusten Regulierungsrahmen für die Manager alternativer Fonds in der EU und stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der G20-Reformagenda zur Überwindung der Finanzkrise dar“, erklärte die deutsche Delegation in Luxemburg.
Regulierung schützt Investoren und sichert Stabilität
Mit der Richtlinie sollen nicht nur systemische Risiken besser überwacht werden. Auch Investoren werden besser geschützt. Die Richtlinie richtet sich zwar in erster Linie an professionelle Investoren, wie Versicherungen und Pensionsfonds. Es ist aber auch im Interesse des einzelnen EU-Bürgers, dass seine Versicherung oder sein Pensionsfonds in regulierte und beaufsichtigte Fondsprodukte investiert.
Die Einigung des ECOFIN-Rates beinhaltet die drei Aspekte Zulassung, Aufsicht sowie Bewertungs- und Vergütungsregeln. Bisher waren Manager alternativer Fonds auf EU-Ebene unreguliert. Betroffen sind in Deutschland insbesondere Spezialfonds mit einem Gesamtvermögen von 720 Mrd. Euro [Glossar] sowie offene Immobilienfonds mit einem Gesamtvermögen von 110 Mrd. Euro. Die bestehenden deutschen Regelungen zu alternativen Fonds können an die künftigen europäischen Standards angepasst werden.
Zulassung
Manager von alternativen Fonds brauchen künftig EU-weit eine Zulassung. Zuständig für deren Erteilung ist die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde. Ab dem Jahr 2013 erhalten europäische Manager einen EU-Pass, mit dem sie ihre Fonds EU-weit vertreiben können. Ab 2015 sollen dann auch ausländische Manager einen EU-Pass beantragen können. Voraussetzung für eine Zulassung: Fondmanager müssen ein Mindestkapital vorhalten, dessen Höhe sich am Risikoprofil des verwalteten Fonds orientiert. Außerdem müssen sie ein geeignetes Risikomanagement nachweisen. Zusätzlich muss eine Depotbank das Fondvermögen im Interesse der Investoren verwahren.
Aufsicht
Die Manager werden künftig fortlaufend beaufsichtigt. Die nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten werden eng miteinander kooperieren, wenn Fonds und Manager ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben. Die zum 1. Januar 2011 eingerichteten neuen EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden erhalten von den nationalen Aufsehern die notwendigen Informationen über die Manager der Fonds, z.B. über den Verschuldungsgrad und über die Anlagestrategie von großen Hedgefonds.
Bewertungs- und Vergütungsregeln
Die Bewertung des Fondsvermögens ist häufig auch Grundlage für die Berechnung der Managervergütung. Um hier Manipulationen entgegenzuwirken, muss der Manager eine organisatorisch unabhängige Einheit in seinem Unternehmen mit der Bewertung beauftragen. Zusätzlich wird die Bewertung durch die Depotbank überprüft.
Der Manager hat weitgehende Offenlegungspflichten gegenüber seinen Investoren und den Aufsichtsbehörden. So muss er z.B. seine Investoren darüber informieren, welche Investmentstrategie er verfolgen wird oder welche Bewertungsmethode er verwendet. Die Aufsichtsbehörden sind z.B. über das Risikoprofil des Fonds oder über die Durchführung von Leerverkäufen zu informieren.
Die AIFM-Richtlinie sieht außerdem Regeln für die Vergütung von Fondsmanagern vor. Damit soll erreicht werden, dass sich die Vergütung an den Interessen der Investoren und einer langfristig guten Performance des Fonds ausrichtet.
Quelle: BMF
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