Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.12.2021 – 2 A 7.21 – Ein Beamter, der sich ständig als Bürger Bayerns definiert und sich auf das Reichs- und Staatenangehörigenrecht von 1913 beruft kann ich zugleich Beamter der Bundesrepublik Deutschland sein. Das sei laut Gericht ein Verhalten mit dem ein Beamter die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt . Dadurch verletze der Beamter, der allerdings leugnete Reichsbürger zu sein, seine gesetzlich normierte Verfassungstreuepflicht (§ 60 Abs. 1 Satz 3 Bundesbeamtengesetz) in schwerwiegender Weise. Deshalb wurde er aus dem Dienst entfernt.
Merke: Man kann nur Diener eines Herren sein.
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