REII – Development AGDüsseldorfEinberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum 31. August 2018REII – Development AG
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TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Ein Gewinnverwendungsbeschluss zum TOP 2 ist mangels Gewinns nicht zu fassen. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2017 entstandenen Bilanzverlustes ist überflüssig. Die „Entscheidung“ über die Verwendung eines Bilanzverlustes bleibt entsprechend dem gesetzlichen Leitbild dem Vorstand überlassen. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Maxim Makarov für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Dzhambulat Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5: |
Wahl des Abschlussprüfers, Jahresabschluss 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung zu beschließen, dass der Jahresabschluss 2017 der REII – Development AG nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird. |
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TOP 6: |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist vorgesehen, über die Wahl jedes einzelnen Mitgliedes des Aufsichtsrates einzeln abzustimmen. Der Aufsichtsrat schlägt des Weiteren vor, gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern
zu deren Ersatzmitglied zu wählen. Im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds vor Ablauf seiner Amtszeit wird das Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds zum Mitglied des Aufsichtsrats. |
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TOP 7: |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorsitzenden des in der heutigen Hauptversammlung vom 31.08.2018 gewählten Aufsichtsrates für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 24.000,00 EUR netto zu bewilligen. Sie wird in zwölf monatlichen Raten von je 2.000,00 EUR netto ausgezahlt. Die Vergütung wird erstmals für das Geschäftsjahr 2018 anteilig gewährt und ist zum Ende eines jeden Kalendermonats fällig und zahlbar. Die Vergütung wird gewährt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhält er die vorgenannte Vergütung anteilig. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, mithin 24. August 2018, bei der Gesellschaft unter der Anschrift
REII – Development AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
angemeldet haben.
Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht schriftlich oder auf einem von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft (anmeldestelle@computershare.de) bestimmt.
III. Sonstiges
Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß §§126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
per Post: REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106 |
Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 16. August 2018 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Jahresabschluss der REII – Development Aktiengesellschaft nebst dem Lagebericht zum 31.12.2017, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 40215 Düsseldorf, Königsallee 106 zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. Die obenbezeichneten Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der REII – Development Aktiengesellschaft (www.reii.de) zugänglich.
REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
Düsseldorf, im Juli 2018
REII – Development AG
Der Vorstand
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