Geht das mit den Urteilen zukünftig so weiter, dann dürfte das nur noch eine Frage der Zeit sein, bis Reiner Hamberger dann irgendwann die Zahlungen, zu denen er verurteilt wurde nicht mehr wird ausgleichen können. Die Konsequenz dürfte dann sicherlich nur die Privatinsolvenz sein. Berichten im Internet kann man nun entnehmen, dass das LG Heilbronn hierbei die Auffassung der klagenden Rechtssanwälte stützt, dass den Anlegern ein Anspruch zusteht, die mit Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger abgeschlossene Kaufverträge rückabzuwickeln. Demnach besteht für die Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger die gerichtlich bestätigte Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern. Nach diesem Urteil werden sich sicherlich nun viele Anleger auf den Weg machen und versuchen ihr Geld von Herrn Hamberger wiederzubekommen. Nachvollziehbar und bis zu dem Punkt, wo er das dann wirtschaftlich nicht mehr tragen kann, sicherlich auch erfolgreich.
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