Gerne hätten wir mit Reiner Stemme geklärt, ob er nun wirklich Geld einsammelt. Nachweise dazu liegen uns in der Redaktion vor – oder ob das alles nur ein Missverständnis war. Zudem wollten wir von Reiner Stemme wissen, ob er dann einen Prospekt habe, der von der BaFin gestattet ist.
Genug Zeit hatte Herr Stemme, um das mit uns zu klären, genutzt hat er diese Chance nicht. Nun werden wir die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen der BaFin zur Prüfung übermitteln, da wird er aber dann auf eine Nachfrage antworten müssen.
Sehr geehrter Herr Stemme,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. In den letzten Tagen habe ich Hinweise in die Redaktion bekommen, die den Schluss nahelegen, dass Sie derzeit versuchen Kapital von Anlegern einzusammeln. Was ich aber nicht finde ist, einen Prospekt für das Angebot. Hierzu nun meine Fragen um deren Beantwortung ich Sie bis Morgen um 11 Uhr bitte.
- Ist die Information, dass Sie über Tippgeber versuchen Kapital einzuwerben?
- Wenn ja, auf welcher Grundlage passiert das?
- Haben Sie einen BaFin gestatteten Prospekt?
- Ist es richtig, dass die Gesellschaft die Kapital einsammeln will, derzeit bilanziell Überschuldet ist?
- Sie sprechen in den mir vorliegenden Unterlagen von Tippgebern: Ist Ihnen die BaFin Einschätzung zur Definition für einen „Tippgeber“ bekannt?
- Sie rechnen sich in den mir vorliegenden Unterlagen das Investment für die Anleger “schön“ aus meiner Sicht, aber ist das nicht eigentlich Venture Capital was der Anleger dort investiert bei Ihnen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bleiben Sie Gesund!
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