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Reiner Stemme – Wollen Sie da in Unternehmen wirklich investieren? R.S.RED Eagle AG

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Für uns ist das ein Fass ohne Boden, alles was mit den Unternehmen der Stemme Gruppe zu tun hat. Doch was wir am gestrigen Tage gehört haben, das hat uns dann wirklich aufgeschreckt.

Wie wir bereits berichtet haben, sucht jener Reiner Stemme im Moment wieder nach frischem Kapital, soll dafür möglicherweise den Vertrieblern sogar bis zu 25% Provision zugesagt haben.

Da uns dies aus 2 unabhängigen Quellen so bestätigt haben, wollen wir hier nochmals auf die Gefahr eines Totalverlustes für die Anlegergelder aufmerksam machen.

Wir haben seit geraumer Zeit den Eindruck, dass das Geschäftsmodell von Reiner Stemme vor allem das Geldeinsammeln ist. Produkte mit denen das Unternehmen so viel Umsatz generiert, dass man die eingeworbenen Anlegergelder auch zurückbezahlen kann, sind uns in der Redaktion nicht bekannt.

Beginnen wir einmal mit dem ersten Unternehmen, welches wir Reiner Stemme zuordnen.

R.S.RED Eagle AG

R.S.RED Eagle AGbilanz

Schaut man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz einmal genauer an, dann findet man hier eine bilanziell überschuldete Gesellschaft. Die Überschuldung der Gesellschaft hat sich dabei im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.

Auch zur Luxemburger Gesellschaft von Reiner Stemme finden wir nur eine Bilanz aus dem Jahre 2018, also fast 4 Jahre alt und daher kaum aussagefähig.

Atis Advanced Technologies International Solutions Holding Sàrl, Luxemburg

FireShot Capture 609 – Atis Advanced Technologies International Solutions Holding Sàrl – Bil_ – www.northdata.de

Auch das nachfolgende Unternehmen sehen wir dann in Bezug zu Reiner Stemme. Schaut man sich die letzte bekannte Bilanz an, dann werden sie zugeben, dass diese Bilanz den Anleger nicht überzeugen kann.

REINER STEMME AERONAUTICAL INNOVATIONS Ltd., Hoppegarten

FireShot Capture 610 – Reiner Stemme Aeronautical Innovations Ltd. – Befreiender Jahresabsch_ – www.northdata.de

Weiter geht es mit der Stemme.aero GmbH

Dieses Unternehmen ist bilanziell überschuldet. Das kann man der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen.

 

ReinerStemme.aero GmbH

Trebbin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Bilanz

A K T I V A

  31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

2.096.667,46 769.982,46
II. Sachanlagen 354.608,73 361.950,77
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Vorräte 23.940,00 62.750,84
II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

8.161,10 130.303,14
III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

2.462,89 107.969,15
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 5.038,40
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

237.454,20 0,00
SUMME Aktiva 2.723.295,38 1.437.995,76

P A S S I V A

  31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 475.000,00 475.000,00
III. Gewinn- und Verlustvortrag -76.945,77 -17.760,37
IV. Jahresfehlbetrag -660.508,43 -59.185,40
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 237.454,20 0,00
VI. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 423.054,23
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.817,28 7.850,00
C. VERBINDLICHKEITEN 2.094.504,10 790.091,53
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 619.974,00 217.000,00
SUMME Passiva 2.723.295,38 1.437.995,76

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: ReinerStemme.aero GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Trebbin OT Schönhagen
Registereintrag: 16.03.2015
Registergericht: Potsdam
Register-Nr.: HRB30379P

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. §§ 274a und 288 HGB wurde im Wesentlichen Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 bzw. 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der Gesellschaft und der Geschäftsleitung sind die §§ 64, 71 und 84 des GmbH-Gesetzes bekannt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prinzip“) gegeben sind. Insbesondere wurde eine positive Fortführungsprognose erstellt.

Die Posten der Aktiva sind nicht mit Posten der Passiva, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Vom wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung von Entwicklungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen erfolgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Entwicklungsphase.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Angaben zu Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2019 EUR 25.000,00. Es ist vollständig eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitengegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 480.206,13 (Vorjahr: EUR 406.571,55).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 943.605,94 (Vorjahr EUR 109.333,61).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen EUR 1.150.898,16 (Vorjahr EUR 506.571,55).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 91.828,24 (Vorjahr EUR 91.371,22) und aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 61.937,51 (Vorjahr EUR 9.376,07) enthalten.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2019 war

Dr. Reiner Stemme

als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer erhielt Alleinvertretungsbefugnis und wurde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 20 Arbeitnehmer.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen nicht zu bilanzierenden finanziellen Verpflichtungen betreffen insbesondere Mietverhältnisse mit jährlichen Belastungen von EUR 52.572,00.

Berlin, den 22.02.2021

ReinerStemme.aero GmbH

– Geschäftsführung –

Dr. Reiner Stemme

– Geschäftsführer –

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 22.2.2021 festgestellt.

Wir halten Reiner Stemme für einen guten Geldeinsammler, nicht aber für einen erfolgreichen Unternehmer.

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