ReinerStemme.aero GmbH – Finger weg von diesem Angebot, da will sich jemand „freikaufen“- was wurde daraus Herr Stemme?

So haben wir bereits im alten Jahr einen Artikel überschrieben. Da fragt man sich doch, sehr geehrter Herr Stemme, was ist aus den vollmundigen Hinweisen geworden? Unserer Kenntnis gibt es immer nur die GmbH, haben Sie den Anlegern da „voreilige Versprechungen gemacht?“, die sie nun nicht eingehalten haben.

Aus unserer Sicht mit einem Lockangebot, denn Genussrechtsinhaber müsste er dann ja ihr Geld zurückbezahlen, Aktionäre würden Aktien bekommen aber ob sie die Aktien dann los werden würden und können und zu welchem Preis, das rechnet man Ihnen „schön gerechnet“ vor, aber die Realität könnte dann ganz anders aussehen. Das wird Herrn Stemme aber nichtmehr interessieren.

Hier das Schreiben:

Vorzeitiges Wandlungsrecht in Aktien Anfang 2022

 Sehr geehrte Damen und Herren,

die Absichtserklärung, die Bestandteil der Zeichnungsunterlagen für unsere Genussscheine ist, gibt Ihnen das Recht, Ihr Genussrechtdarlehen in Aktien der ReinerStemme.aero zzgl. 50% Bonusaktien zum Zeitpunkt des geplanten IPOs zu wandeln.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über ein geplantes vorzeitiges Wandlungsrecht für Sie informieren.

Nach unserer zeitlichen Planung wird die ReinerStemme.aero Anfang 2022 eine Aktiengesellschaft sein. Die Aktien der ReinerStemme.aero werden dann verbrieft und haben damit eine Wertpapierkennnummer (WKN).

Mit der erfolgten Verbriefung (geplant zum 1. Februar 2022) bieten wir Ihnen jetzt vorzeitig an, Ihr Genussrechtdarlehen zzgl. des 50% Boni in Aktien der Reiner Stemme.aero zu wandeln. Berechnungsbasis für die Anzahl der Aktien, die Sie für einen Genussschein erhalten, wird ein zu diesem Zeitpunkt aktueller Unternehmenswert sein.

Durch die Möglichkeit dieser frühzeitigen Wandlung ergibt sich nach unserer Planung ein Vorteil für Sie. Hier an einem Beispiel gezeigt:

  1. bisheriges Wandlungsrecht in Aktien zum Zeitpunkt des IPO

Die ReinerStemme.aero Aktie ist zum Zeitpunkt des IPO auf Basis eines Unternehmenswert von 300 Mio. EUR 20 EUR pro Aktie wert. Dann bekommt der Genussscheininhaber für 10.000 EUR Genussrechtkapital 500 + 250 (Bonus) = 750 Aktien, d.h. er hat dann Aktien im Wert von

15.000 EUR

 

  1. vorzeitiges Wandlungsrecht in Aktien schon Anfang 2022

Die ReinerStemme.aero Aktie ist Anfang 2022 auf Basis eines aktuellen Unternehmenswert von 150 Mio. EUR 10 EUR pro Aktie wert. Dann bekommt der Genussscheininhaber jetzt für 10.000 EUR Genussrechtkapital 1.000 + 500 (Bonus) = 1.500 Aktien, d.h. er hat Aktien im Wert von

 

CEO Dr. Reiner Stemme

Sitz Trebbin / OT Schönhagen Flugplatz EDAZ

Amtsgericht Potsdam HRB 30379 P

Ust-ID: DE313909267

Berliner Sparkasse

DE11 1005 0000 0190 9433 86 BIC: BELADEBEXXX

15.000 EUR. Der Inhaber der Genussscheine profitiert aber ab sofort von der Unternehmensentwicklung der ReinerStemme.aero. Zum Zeitpunkt des IPO ist dann in diesem Beispiel sein Aktienwert von 15.000 EUR auf 30.000 EUR gestiegen, d.h. durch unser einmaliges Angebot zur frühzeitigen Wandlung wurde der Wert verdoppelt.

Ein weiterer möglicher Vorteil für Sie:

Durch die Wandlung der Genussscheindarlehen in Aktien, und damit von bilanziellem Fremdkapital in Eigenkapital, verbessern wir unsere Bilanzstruktur. Damit haben wir die Möglichkeit, in 2022 an größere EU Fördermaßnahmen zu erhalten und unsere Geschäftsentwicklung weiter zu beschleunigen – ganz im Interesse aller Aktionäre.

 

Zu beachten ist, dass Sie mit der Wandlung in Aktien ab diesem Zeitpunkt (jetzt oder zum Zeitpunkt des IPO) statt der 5% Verzinsung über die Dividende am unmittelbaren Unternehmenserfolg der ReinerStemme.aero beteiligt sind.

 

Wir werden Sie Anfang 2022 mit einem Anschreiben über unser Wandlungsangebot und den formalen Ablauf der Wandlung im Detail informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich schon jetzt jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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