Zunächst einmal weiss man aktuell gar nicht, wie es im Moment wirtschaftlich wirklich um das Unternehmen bestellt ist, denn bis zum heutigen Tage hat das Unternehmen die zur Hinterlegung fällige Bilanz aus dem Jahre 2020, noch nicht hinterlegt.
Dabei wäre genau das möglicherweise eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den investierten Investoren. Auch deshalb, weil die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz, deutlich ausgewiesen hat, das das Unternehmen bilanziell Überschuldet ist. Leider kennen wir den „Unternehmensverbund Stemme“ als tollen Geldeinsammler, aber das da wirklich soviel Geld verdient wird, das man den Anlegern dann ihr Geld mit Zinsen zurückbezhalen kann, das sehen wir aktuell noch nicht so richtig.
Vielleicht nimmt Reiner Stemme ja dann im morgigen Zommmeeting dann nicht nur mit „blumigen Worten“ teil, sonder präsentiert dann auch einmal „harte Fakten“ zu dem Unternehmen. Fakten die auch von Fachleuten überprüfbar sind.
Jede Investition in „Stemme Unternehmen“ sehen wir als reines „Abenteuer Kapital“ an. Tolel Redne halten kann Herr Stemme, das er das Vertaruen der Anleger auch WERT ist, das muss er erst noch beweisen.
ReinerStemme.aero GmbHTrebbinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Rechnungslegungsgrundsätze Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. §§ 274a und 288 HGB wurde im Wesentlichen Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 bzw. 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der Gesellschaft und der Geschäftsleitung sind die §§ 64, 71 und 84 des GmbH-Gesetzes bekannt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prinzip“) gegeben sind. Insbesondere wurde eine positive Fortführungsprognose erstellt. Die Posten der Aktiva sind nicht mit Posten der Passiva, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Vom wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung von Entwicklungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen erfolgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Entwicklungsphase. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Angaben zu Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2019 EUR 25.000,00. Es ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitengegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 480.206,13 (Vorjahr: EUR 406.571,55). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 943.605,94 (Vorjahr EUR 109.333,61). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen EUR 1.150.898,16 (Vorjahr EUR 506.571,55). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 91.828,24 (Vorjahr EUR 91.371,22) und aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 61.937,51 (Vorjahr EUR 9.376,07) enthalten. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2019 war Dr. Reiner Stemme als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer erhielt Alleinvertretungsbefugnis und wurde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 20 Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen nicht zu bilanzierenden finanziellen Verpflichtungen betreffen insbesondere Mietverhältnisse mit jährlichen Belastungen von EUR 52.572,00. Berlin, den 22.02.2021 ReinerStemme.aero GmbH – Geschäftsführung – Dr. Reiner Stemme – Geschäftsführer – Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 22.2.2021 festgestellt. |
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