„Speziell in Hamburg-Harburg wird eine hohe Nachfrage an Single- und Studierendenwohnungen verzeichnet, weshalb entsprechend der Marktanforderungen ein Bestandsobjekt aufgewertet und erweitert wird. Zudem verzeichnet der Stadtteil Harburg hohe Bevölkerungszuwächse, was die Lage für Kapitalanleger zunehmend interessant gestaltet. Bauträger ist die renommierte Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft Conversio, deren Geschäftsführer auf nunmehr 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken können.“ So kann man es in der Werbung für das Crowdinivestingprojekt nachlesen. Hört sich gut an. Aber naja, Klappern gehört zum Geschäft, wie man so schön sagt. Aber auch dieses Investment birgt ein 100%-Totalverlustrisiko für den Kleinanleger, der sich dort beteiligen will. Da kann die Beschreibung noch so toll klingen. Was dann aber ganz und gar nicht berauschend ist, ist die letzte öffentlich zugängliche Bilanz im Unternehmensregister, die einen Gewinn von lediglich 727 Euro ausweist; der Wahnsinn. Nun denn, da muss man schon starkes Vertrauen in das Unternehmen haben, um da als Kleinanleger ein Investment mit Totalverlustrisiko zu tätigen. Das Unternehmen ist IHR Vertragspartner für das Nachrangdarlehen.
Conversio 1. Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.09.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
AKTIVA
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | 2.151.217,41 | 0,00 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.847,48 | 0,00 | ||
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 10.073,27 | 0,00 | ||
Summe Aktiva | 2.165.138,16 | 0,00 | ||
PASSIVA |
||||
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | ||
A. Eigenkapital | 0,00 | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 0,00 | ||
II. Jahresüberschuss | 727,08 | 0,00 | ||
B. Rückstellungen | 1.164,69 | 0,00 | ||
C. Verbindlichkeiten | 2.138.246,39 | 0,00 | ||
Summe Passiva | 2.165.138,16 | 0,00 |
Anhang zum Jahresabschluss 2015
I Allgemeines
Der Abchluss für das Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von ihrem Recht gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens über 150 Euro bis zu einem Wert von 410 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt der Ausweis im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgrund der geringfügigen Auswirkungen entsprechend den steuerrechtlichen Regelungen.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III Sonstige Angaben
1 Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:
Herr Karsten Stümpel
Frau Barbara Krankenberg
Herr Christian Schwab
2 Anmerkungen
Die Gesellschaft macht von Ihrem Recht gem § 264 Abs. 1 S. 4 Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
3 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor, den Gewinn des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 31. August 2016
gez. Karsten Stümpel
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.08.2016
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