Reisen werden immer häufiger übers Internet gebucht.
Dabei sind meist mehrere Buchungsschritte von der detaillierten Beschreibung des Angebots bis zur endgültigen Buchung notwendig. Wenn es zwischen den einzelnen Buchungsschritten unterschiedliche Angaben gibt, ist das zweifellos irreführend, und die Irreführung von Verbrauchern durch falsche Angaben ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klar untersagt. Einzelne Verbraucher können daraus aber keine Rechtsansprüche geltend machen.
Kommentar hinterlassen