Teilnehmer ließen sich von der Firma Reisevermittlung Häntzschel aus Menslage Reisen für angeblich 0 Euro vermitteln. Was diejenigen, die ihre vermeintliche Chance nutzten, meistens nicht wussten: Mit Vertragsabschluss wurde ein Reisevermittlungsvertrag geschlossen. Er enthielt eine Beratungs- und Servicegebühr, die an Ort und Stelle zu zahlen war. Bis zu 99 Euro pro Person und gebuchter Reise verlangte die „Reisevermittlung Häntzschel“. Viele Betroffene zahlten so einige Hundert Euro.
Da es sich bei diesem Vertrag um ein Haustürgeschäft handelt, haben Verbraucher oftmals nach der Kaffeefahrt fristgerecht den Widerruf erklärt. Die eingezogenen Beträge wurden jedoch nicht erstattet.
Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte unter dem Aktenzeichen AZ 701 IN 264/12 das Insolvenzverfahren gegen die Inhaberin der Reisevermittlung Häntzschel, Stefanie Häntzschel, eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, Telefon 0331-2980017, bestellt.
Quelle:VBZ NRW
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