Für Reisen ins Ausland ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann im Einzelfall sinnvoll sein, z.B. wenn eine teure Urlaubsreise – gerade auch mit Kindern – lange im Voraus geplant wird. Der Abschluss einer Reisegepäck-, Reise-Haftpflicht- oder Reise-Unfallversicherung ist weniger wichtig und nicht zwingend zu empfehlen. Ebenso verhält es sich mit einem meist vom Reisebüro angebotenen „Reise-Versicherungspaket“.
Worauf ist zu achten?
Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung ein absolutes Muss. Denn für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport, der leicht eine hohe fünfstellige Summe kosten kann, kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht auf. Auch privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob ein Rücktransport überhaupt mitversichert ist. Ist dieser vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sollte stets eine Zusatzpolice abgeschlossen werden.
Auslandsreise-Krankenversicherungen sind sehr preisgünstig zu bekommen. Dauert die Reise nicht länger als sechs oder acht Wochen, kostet selbst eine Jahrespolice bei vielen Anbietern weniger als 10 Euro. Wer für eine längere Zeit ins Ausland reist, benötigt eine spezielle Police für lange Reisen, die – je nach Reisedauer – erheblich teuerer ist.
Wer sich für eine Reiserücktrittskostenversicherung interessiert, sollte darauf achten, welche Versicherungsleistungen – meist abzüglich einer Selbstbeteiligung – überhaupt gewährt werden. Sind als Basisleistung nur die Stornokosten vor Reiseantritt versichert oder zusätzlich beispielsweise auch die Reiseabbruchkosten? Sind die Mehrkosten einer veränderten Rückreise bis hin zur Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen ebenfalls gedeckt?
Wer eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte, sollte zuvor die zahlreichen Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse in den Bedingungswerken nachlesen. Nicht jeder Schadensfall ist versichert, Sorgfaltspflichten sind zu beachten und zumindest eine Teilrisikoabsicherung besteht oftmals auch über die eigene Hausratversicherung.
Eine Reise-Haftpflichtversicherung oder auch die Reise-Unfallversicherung ist dagegen nicht sinnvoll bzw. gar überflüssig, sofern bereits eine weltweit geltende private Haftpflichtversicherung besteht und die unfallbedingten Risiken in ausreichender Höhe über eine private Unfallversicherung bzw. auch über die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sind.
Wer mit dem Auto auf große Reise geht oder im Ausland einen Mietwagen nutzen möchte, sollte im Einzelfall den Abschluss eines Autoschutzbriefes in Erwägung ziehen bzw. sich bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung nach der so genannten „Mallorca-Klausel“ erkundigen.
Quelle:VZ Hessen
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