Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung das Festhalten an leistungsbezogenen Elementen bei der Bezahlung.
HRK-Präsidentin Margret Wintermantel erklärte, dass der mit der Reform 2005 eingeschlagene Weg richtig sei. Die Hochschulen müssten weiterhin über Leistungsbezüge entscheiden können, «um sich optimal in Richtung ihrer selbst gesteckten Ziele entwickeln zu können».
Kurz zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Regelung aus Hessen gekippt. Diese ermöglichte Hochschullehrern keinen angemessenen Lebensunterhalt.
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