Auch dieses Unternehmen meldet Insolvenz an. Nach Aussagen eines unserer User, der uns dies mitteilte, behauptet nun „das hier auch Gelder von Anlegern betroffen sein sollen“. Wir kennen das Unternehmen nicht als „Geldeinsammler“.Vielleicht hat ja der eine oder andere User unserer Plattform da Erfahrungen gemacht oder Informationen für uns.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36r IN 2851/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REM Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Pariser Straße 49, 10719 Berlin HRA 20219
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Minerva Grundstücks Verwaltungs-GmbH
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wohnbau Neusäß Breslauerstraße GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Wedemeier Harry
wurde am 03.01.2014 um 15.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Hartwig Albers
Lützowstraße 100, 10785 Berlin
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 22.03.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.02.2014, 12:20 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
die Zustimmung gem. §160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 22.05.2014, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 07.01.2014
36r IN 2851/13 Amtsgericht Charlottenburg, 08.01.2014
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