Das Immobilienwunderkind mit dem goldenen Händchen fürs Insolvenzrecht, Rene Benko, bleibt auch weiterhin in der Luxussuite der Justizanstalt – alias Untersuchungshaft. Der wohl prominenteste Bewohner der Wiener U-Haft kann sich also noch bis mindestens 10. Juni auf Gitterblick und institutionelle Innenarchitektur freuen. Da wird selbst das teuerste Penthouse neidisch.
Seit dem 24. Jänner 2025 sitzt Benko ein – und obwohl seine Verteidiger mit dem Argument „Tatbegehungsgefahr? Der doch nicht!“ ins Rennen gingen, reagierte das Gericht ungefähr so: „Nett versucht. Verlängert.“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gefühlt schon ein eigenes Büro in der Causa Benko unterhält, bleibt dabei: „Wenn jemand so kreativ mit Finanzen umgeht, könnte er auch frei wieder auf neue Ideen kommen.“ Also besser mal noch drin behalten – rein vorsorglich.
Das Gericht wiederum hält sich stoisch an den Paragrafen-Fahrplan: Alle zwei Monate wird brav geprüft, ob Herr Benko eventuell doch wieder in die Freiheit darf. Spoiler: Diesmal nicht.
Die U-Haft ist übrigens kein lebenslanges Konzept – aber für manche Investoren offenbar so hartnäckig wie Altlasten in einem Baugrund. Und während Benko in der Justizanstalt vielleicht bereits die erste Gefängnis-AG gründet („Benko Holding Zellblock C“), ist sein Verteidiger auffallend still. Keine Erklärung. Kein Widerspruch. Vielleicht arbeitet er ja schon an der App „Haftflix – Das Beste aus dem Landesgericht“.
Für alle, die dachten, ein Immobiliencrash sei das Tiefste, was passieren kann – willkommen in Staffel 2: Rene Benko – Das Kapitel mit den Gitterstäben.
Fortsetzung folgt. Gerichtlich garantiert.
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