Die Gerüchteküche brodelt natürlich vor der Gläubigerversammlung. Nun gibt es eine Information, die wir nicht nachvollziehen können. Also, jener Rene Heinrich, der mit dem damals nicht zurückgegebenen Auto, hat wohl einem Dritten eine Vollmacht für die Gläubigerversammlung gegeben. Spannend wäre es natürlich, am morgigen Tag einmal zu erfahren, wer denn der Vertreter in Vollmacht ist.
Dieser sollte dann auch einmal beantworten können, was dann mit dem Auto, welches eigentlich doch zur Insolvenzmasse gehört, dann so passiert ist. Hat er das noch? Hat er es herausgegeben? Wenn ja an wen? Diese spannende Frage sollte doch am morgigen Tag geklärt werden können. Ich bin überzeugt davon, dass auch die anderen Teilnehmer, bis auf den Vertreter von Rene Heinrich, gespannt sein werden auf diese Antwort.
Gehört das Auto zur Insolvenzmasse, dann muss es dieser natürlich auch der Masse für die Gläubiger zugeführt werden. Wird es das nicht, dann muss man hier eine Strafanzeige gegen den erstatten, der das Auto derzeit in der Verfügung hat oder über dieses Auto dann verfügt hat. Das ist für uns eigentlich die spannendste Frage in der morgigen Gläubigerversammlung.
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