Nein, es ging noch nicht um das Thema „bc connect GmbH“ sondern um die GmbH Gründung deren Tätigkeit letztlich dann zur erneuten Inhaftierung von Rene Sch. sorgte. Es ging um die RS Systems+ GmbH, als deren Geschäftsführer er fungiert hat. Da er aber aus einem anderen Vorgang bereits eine Haftstrafe auf Bewährung hatte, hätte Rene Sch. gar keine Funktion als Geschäftsführer ausüben dürfen.Dies verbietet das GmbH Gesetz, wenn man Vorbestraft ist.
Genau das warf ihm die Staatsanwaltschaft nun in dem Prozess vor. Rene Sch. war hierbei schon zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden, wehrte sich aber nun in dem Prozess gegen die Höhe der Haftstrafe. Letztlich reduzierte die Kammer dann das Strafmaß auf 4 Monate, aber ebenfalls ohne Bewährung.
Der Richter machte aber deutlich „das man sich ja bald Wiedersehen werde“, denn das Thema bc connect GmbH dürfte vor der gleichen Kammer verhandelt werden, bzw. mit dem gleichen vorsitzenden Richter. Auch in diesem Verfahren wird Rene Sch. dann sicherlich auf Grund seiner Vorgeschichte, nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden können.
Kommentar hinterlassen