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Rene Schindler, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an

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IO-Images (CC0), Pixabay
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Rene Schindler, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Rene Schindler mit Bescheid vom 10. Januar 2023 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Rene Schindler hat über die faktisch von ihm geleitete rs systems+ GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, auf der Grundlage von „Rückführungsvereinbarung[en]“ in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.

Rene Schindler, der Geschäftsführer der bc connect GmbH bis zu deren Liquidation, führt über die rs systems+ GmbH das seinerzeit von der bc connect GmbH (i.L.) ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft weiter. Die BaFin hatte der bc connect GmbH (i.L.) mit Bescheid vom 25. November 2021 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Einstellungsanordnung vom 10. Januar 2023 verpflichtet Rene Schindler, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen. Der rs systems+ GmbH wurde mit Bescheid vom 10. Januar 2023 ebenfalls die Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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