Das meinen wir so, wie wir es geschrieben haben. Ihre Geschäftspartner haben ein Recht darauf nicht belogen zu werden.
Zeigen Sie ihnen die Vereinbarung zu den Mobilfunkverträgen, mit welcher Gesellschaft auch immer. Verträge, die es aber wirklich gibt und woraus man ersehen kann, was Sie an Provisionen bekommen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen.
Zeigen sie Abrechnungen, die sie ja vorliegen haben müssten aus der Vergangenheit aber eben auch welche die Überprüfbar sind.
Fragen Sie bei der BaFin an, über einen Rechtsanwalt, ob das was sie nun erneut möglicherweise anbieten an Verträgen, nicht BaFin Gestattungspflichtig ist. Wir sagen dafür „holen sie sich ein Negativattest der BaFin“. Wenn Sie ehrlich sind, können sie das ja alles offenlegen.
Auch wenn sie nicht für Mobilfunkverträge, sondern zum Beispiel für Immobilien dann Geld einsammeln sollten, gilt übrigens der gleiche Hinweis in Sachen BaFin. Glauben Sie mir Herr Schindler, man kann auch ehrlich gute Geschäfte machen. Zwar nicht mit dieser utopischen Rendite, aber eben ehrlich.
Natürlich haben wir Kenntnis von „ihrem Konto in der Schweiz“ und so mancher merkwürdigen Überweisung an PayPal aber auch da haben wir Maßnahmen ergriffen, damit sie jetzt mal gezwungen werden ein ehrliches Geschäft zu machen. Dann haben SIE auch Ruhe vor uns – versprochen.
Sie sind auch herzlich eingeladen nach Leipzig zu kommen, um mit uns über unsere Position zu diskutieren bzw. uns zu erklären, dass da alles in Ordnung ist. Wir hören gerne zu.
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