Prima, da war unsere Information ja scheinbar richtig. Hier die Antwort von Rene Seltmann auf unsere Presseanfrage:
Zitat:
Sehr geehrte Redaktion von diebewertung.de,
Sehr geehrter Herr Bremer,
auf Ihre Presseanfrage hin möchte ich Sie über die aktuellen Ereignisse in Sachen Ainova informieren.
Leider sind das auch Informationen, die wir erst in dieser Woche von offizieller Stelle erfahren haben.
Es ist richtig, dass mich Herr Eich gebeten hat, seine Kündigung des sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses zum 31.03.2022 anzunehmen. Als Grund dafür nannte er mir, dass die Rentenversicherung seine Altersbezüge infolge seines Geschäftsführereinkommens ansonsten kürzen werde. Diesem Wunsch habe ich entsprochen.
Der wirkliche Grund für seine Kündigung dürfte offensichtlich ein anderer, oder zumindest ein weiterer Grund gewesen sein.
Diese Woche erschienen zwei Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Zwickau in unseren Büroräumen und erklärten uns, dass Herr Eich seit Herbst letzten Jahres mit der Vorlage von Unterlagen in Verzug sei. Es handele sich hier um die Beantragung der persönliche Handlungserlaubnis nach §34c GewO.
Die Beantragung dieser Erlaubnis war wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschäftsführer der Ainova Just Fit GmbH. Jetzt haben wir erfahren, dass Herr Eich sich nicht in der Position befindet – weder im letzten Jahr noch aktuell und in nächster Zukunft – eine solche Erlaubnis zu erhalten, obwohl er mir versichert hat, der Erhalt dieser Erlaubnis sei in seinem Fall nur reine Formsache.
Wir müssen sogar davon ausgehen, dass die fehlende Erlaubnis des Geschäftsführers nach §34c GewO mit ein Grund zu Arrestierung des Ainova Kontos durch die BaFin am 8. Januar 2022 war.
Hätte Herr Eich nicht selbst gekündigt, ist nach heutigem Stand davon auszugehen, dass die Ainova Just Fit GmbH Herrn Eich in absehbarer Zeit als Geschäftsführer hätte abberufen müssen.
Ein weiterer Grund hierfür ist, dass Herr Eich noch nicht einmal ansatzweise die von ihm selbst gesteckten Umsatzziele erreichte. Stattdessen kümmerte er sich offensichtlich fast ausschließlich um seine Tätigkeiten bei der North West Trade Services Inc.
In Gesprächen mit Herrn Eich am 29.03.2022 und am 08.04.2022 habe ich ihn ausdrücklich belehrt hinsichtlich der Bestimmungen zur DSGVO.
Danach ist es ihm untersagt, die Kontaktdaten der Ainova Kunden und Partner zu nutzen. Bereits mit seinem ersten Newsletter nach dem 31.03.2022 hat er gezeigt, dass er offensichtlich nicht bereit ist, sich an gesetzliche und vertragliche Regeln zu halten. Die juristische Bewertung ist ausstehend.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass es nie eine Zusammenarbeit mit einer North West Trade Services Inc. in den USA, geschweige denn einen Vertrag mit dieser Gesellschaft, gegeben hat. Es sei denn, der (ehemalige) Geschäftsführer Hans D. Eich hatte einen solchen Vertrag ohne mein Wissen abgeschlossen.
Soviel kann ich auf Ihre Anfrage hin zum jetzigen Zeitpunkt sagen.
Mit freundlichen Grüßen
René Seltmann
So ist das wenn man eine Vorstrafenlatte hat und Scheingeschäftsführer wie Böhm und Eich einsetzen muss…Hoffentlich wird das ganze Gesoxe bald weggesperrt – einschließlich Reichsbürgerin Dahnke und Schutzgeld-Erpresser Mario