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Renee Grosser muss auf Anordnung der BaFin rückabwickeln

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Renee Grosser, München, mit Bescheid vom 23. Juli 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Herr Grosser hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen Anlegergelder entgegengenommen, die zur Anlage an den Kapitalmärkten dienen sollten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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