Home Vorsicht BAFIN Reporting nach § 45 VAG: BaFin hält aktuelle Befreiungen von Teilen des unterjährigen Berichtswesens bis auf Weiteres aufrecht
BAFIN

Reporting nach § 45 VAG: BaFin hält aktuelle Befreiungen von Teilen des unterjährigen Berichtswesens bis auf Weiteres aufrecht

Share
geralt / Pixabay
Share

Die BaFin befreit Versicherer über das Jahr 2019 hinaus von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach § 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit verlängert sie ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2018, weil sie sich bewährt haben.

Mit dieser Verlängerung will die BaFin alle Beteiligten entlasten – auch mit Blick auf den laufenden Solvency-II-Review. Die BaFin wird die Unternehmen nicht gesondert informieren, sondern ersetzt mit dieser Veröffentlichung individuelle Schreiben.

Sofern die BaFin in Einzelfällen eine bereits erteilte Befreiung nicht aufrechterhält, informiert sie das betroffene Unternehmen bis spätestens 30. September 2019 schriftlich per Brief, Telefax oder EMail. Unternehmen, die sie erstmals für das Berichtsjahr 2020 teilweise von den unterjährigen Berichtspflichten befreien möchte, wird die BaFin kurzfristig kontaktieren, damit sie bis Ende Oktober 2019 auch formal eine Befreiung aussprechen kann.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
BAFIN

BaFin warnt vor dubiosen Angeboten auf safetrades.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor Finanzangeboten auf der Website...

BAFIN

Warnung der BaFin: Unautorisiertes Angebot von Zazoon-Aktien durch Capital Impact Corp.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFIN

BaFin ermittelt gegen Spar Global: Warnung vor unerlaubten Finanzangeboten auf spar-global.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des Unternehmens Spar...

BAFIN

BaFin warnt vor der Website guru4invest.io: Unerlaubte Finanzdienstleistungen im Fokus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website...