Die BaFin hat am 9. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 94.000 Euro gegen die RESPARCS Funding II Limited Partnership festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37v Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die RESPARCS Funding II Limited Partnership hatte der Öffentlichkeit den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
und auch ein weiteres Unternehmen soll bezahlen!
Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 3. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 22.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen hat am 10. März 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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