Das wollen wir dann auch so einmal hier anmerken, denn im Vorfeld der Gläubigerversammlung wurde ja sehr viel spekuliert, vor allem über das Verhalten ihrer Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Klug, haben sie nicht selber hier das Heft in die Hand genommen, sondern einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt. Er hat verstanden, dass nur eine unaufgeregte und sachliche Aufarbeitung den Anlegern aber auch Ihnen helfen wird, den Vorgang aufzuklären.
Das, so kann ich ihnen aus Erfahrung mit der Kanzlei Tiefenbacher sagen, ist hier sicherlich nicht nur möglich sondern gegeben. Auch ich habe in der Vergangenheit viele Streitgespräche mit Herrn Scheffler gehabt, denn oft sind ja die Interessen des Insolvenzverwalters völlig anderes wie die Interessen der Anleger. Das liegt in der Natur der Sache.
Es gibt dann aber wenige Insolvenzverwalter, die mir bekannt sind, mit denen man dann auch pragmatische Lösungen hinbekommen kann. Die Kanzlei Tiefenbacher ist eine dieser Kanzleien. Trotzdem, ganz klar gesagt, auch hier wird es Diskussionen geben in der Zukunft. Letztlich, bitte nicht vergessen, ist der Insolvenzverwalter auch nur Dienstleister des Insolvenzgerichtes. Er muss dort Rechenschaft über sein Handeln ablegen.
Gut finden wir auch, dass es einen Gläubigerausschuss gibt. Allerdings sind Beratungen dieses Gläubigerausschusses auch immer vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Deshalb gehen wir auch nicht in solche Gläubigerausschüsse hinein.
Irritiert waren wir aber dann doch von der Information, dass ein Rechtsanwalt in Vertretung der ainova just fit dort versucht hat, auch in den Gläubigerausschuss zu kommen. Zudem wohl der Rechtsanwalt, der die ominösen Verträge gemacht hat. Hier wird man natürlich einmal prüfen lassen müssen, wie weit man diesen Rechtsanwalt möglicherweise in die Haftung nehmen kann für mögliche Verluste.
Irritiert waren wir dann aber auch darüber, dass es von Seiten der ainova just fit überhaupt keine Forderungsanmeldung gegeben hat, denn geht man den Worten des GF der ainova just fit gmbh nach, dann wollte man längst einen Insolvenzantrag stellen. Möglicherweise hat man genau dies nicht getan, weil man ansonsten kein Stimmrecht gehabt hätte, hätte anmelden können, am heutigen Tag. Es wird nun zu klären sein, inwieweit man hier möglicherweise aus „taktischen Erwägungen“ heraus keine Insolvenz angemeldet hat.
Auch das Thema mit dem Auto des Rene Heinrich muss geklärt werden. Mittlerweile haben wir erfahren, dass jener Rene Heinrich aus Delitzsch das besagte Fahrzeug im Februar dieses Jahres auf sich umgemeldet hat.
Nach dieser Kenntnisnahme haben wir den Insolvenzverwalter aufgefordert, gegen Herrn Heinrich gerichtlich vorzugehen. Das Auto ist Bestandteil der Insolvenzmasse.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Heinrich sich mit diesem Handeln einen Gefallen getan hat. Der hieraus für ihn möglicherweise nun entstehende Reputationsschaden könnte groß sein. Je schneller Herr Heinrich hier eine Lösung sucht, desto eher kann er sein Problem dann auch lösen.
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