Bundesgerichtshof verhandelt brisanten Fall von richterlicher Rechtsbeugung
Am 28. August 2024 um 10:30 Uhr wird der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eine mit Spannung erwartete Revisionsverhandlung durchführen. Im Fokus steht das Verfahren 2 StR 54/24, das die Verurteilung eines Amtsrichters wegen Rechtsbeugung betrifft.
Der Fall, der in der juristischen Fachwelt und der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt, geht auf ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 zurück. Darin wurde der angeklagte Familienrichter zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Kern des Verfahrens ist eine einstweilige Anordnung, die der Angeklagte im April 2021 erließ. Mit dieser untersagte er den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen, bestimmte zu dieser Zeit geltende Corona-Schutzmaßnahmen gegenüber Schülern durchzusetzen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Richter bereits Anfang 2021 die Absicht gefasst hatte, eine solche Entscheidung zu treffen. Er soll gezielt darauf hingewirkt haben, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen Zuständigkeitsbereich fiel.
Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision eingelegt und beruft sich dabei auf die Sachrüge sowie einen Verfahrensfehler bei der Ablehnung eines Beweisantrags. Auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und kritisiert insbesondere die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts.
Die Verhandlung findet im Sitzungssaal des BGH in der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe statt. Angesichts der Brisanz des Falls und seiner möglichen Auswirkungen auf die richterliche Unabhängigkeit wird das Urteil des BGH mit großem Interesse erwartet.
Dieser Fall wirft grundlegende Fragen zur Abgrenzung zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Rechtsbeugung auf, insbesondere im Kontext außergewöhnlicher Situationen wie der Corona-Pandemie. Das Urteil des BGH könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein.
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