In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RheinMain Ingenieure GmbH & Co. KG, Leipziger Ring 273, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 41325), vertr. d.: 1. RheinMain Ingenieure Verwaltungs GmbH, Leipziger Ring 273, 63110 Rodgau, (persönlich haftende Gesellschafterin; AG Offenbach am Main, HRB 44302), vertr. d.: 1.1. Steffen Schulz, Steife Brise 14, 04442 Zwenkau, (Geschäftsführer), ist am 17.09.2018 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 – 0, Fax: 069/95 91 10 – 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.09.2018/Az.: 8 IN 216/17
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