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Rheinmetall Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat am 18. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die Rheinmetall Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) zugrunde. Die Rheinmetall Aktiengesellschaft hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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