Startseite Vorsicht Anlegerschutz Rhine Rail Investment AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
Anlegerschutz

Rhine Rail Investment AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

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Rhine Rail Investment AG

München

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Die Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland, an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab heute im Internet unter

http:/​/​rocket-offer.com

abrufbar.

Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden ab dem heutigen Tag bei der Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 69 71 74 583 oder E-Mail an custodyservices@sgss.socgen.com).

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http:/​/​rocket-offer.com
im Internet am: 19.01.2022.

 

München, den 19. Januar 2022

Rhine Rail Investment AG

Der Vorstand

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