Vor dem bevorstehenden Gerichtsverfahren gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig, brodelt es bereits im Vorfeld. Alexander Stevens, Ofarims Verteidiger, äußerte massive Kritik an der Zusammensetzung des Gerichts, welches seiner Meinung nach „übertrieben umfangreich“ sei. Der 41-jährige Sohn des israelischen Sängers Abi Ofarim wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, falsche Anschuldigungen und Verleumdungen vorgebracht sowie falsche Eidesstattliche Versicherungen und Betrug begangen zu haben. Ofarim hatte angeblich fälschlicherweise behauptet, dass er von einem Mitarbeiter des Leipziger Hotels The Westin aufgefordert wurde, seine mit dem Davidstern versehene Kette abzunehmen, um einchecken zu können.
Sein Anwalt, Stevens, argumentierte, dass dieses Verfahren normalerweise von einem einzelnen Amtsrichter und nicht von einer großen Strafkammer des Landgerichts bearbeitet werden sollte. Er zeigte sich besorgt, dass sein Mandant in einem unverhältnismäßig groß inszenierten Prozess weniger als ein faires Verfahren erhalten könnte.
Stevens wies darauf hin, dass die übermäßig umfangreiche Richterbesetzung – mit insgesamt fünf Richtern, ähnlich wie in Mord- und Totschlagsverfahren – seinem Mandanten die Möglichkeit einer vollen Rechtsmittelinstanz nehmen würde. Er merkte an, dass, wenn der Prozess direkt vor dem Landgericht beginnt, nur das Rechtsmittel der Revision bleibt, wobei kein Raum für vorherige Berufungsverfahren gegeben ist. Trotz der bereits im letzten Jahr vorgebrachten Einwände des Verteidigers hat das Landgericht seine Zuständigkeit und die umstrittene Gerichtsbesetzung aufgrund der „besonderen Bedeutung des Falles“ beibehalten. Der Prozess wird voraussichtlich am 7. November beginnen.
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