Wer vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist, möchte hier – trotz all der traumatischen Erfahrungen auf der Flucht oder im Heimatland – ein möglichst normales Leben führen. Dazu gehört auch die Eröffnung eines deutschen Kontos, welches zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben benötigt wird.
Ukrainische Geflüchtete stoßen dabei auf rechtliche Hindernisse. Etwa weil einige ukrainische Ausweisdokumente nicht den modernen biometrischen Standard erfüllen. Deshalb lehnt bspw. die Sparkasse Chemnitz eine Kontoeröffnung ab. Begründet wird dies mit den Vorschriften des Geldwäschegesetzes, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereits im April deutlich gemacht hat, diese Fälle nicht als problematisch einzustufen.
„Wir appellieren an die sächsischen Sparkassen, ihre Haltung zu überdenken“, fordert der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth. „Es ist im Interesse aller, ukrainische Flüchtlinge zügig in unsere Gesellschaft und damit auch ins Wirtschaftsleben zu integrieren. Die BaFin hat deutlich gemacht, dass sie ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen im Falle der ukrainischen Geflüchteten nicht beanstanden wird. Das muss auch genutzt werden.“
„Die Sparkassen haben als öffentliche Institute eine besondere Verantwortung bei diesem Thema“, ergänzt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „So sinnvoll die Geldwäschevorschriften auch sind, hier geht es um Menschen in Not und denen müssen wir helfen.“
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