Für die vier Hauptangeklagten des Schlepperprozesses zum Fall von 71 in einem Kühl-Lkw qualvoll erstickten und im August 2015 auf der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland (Österreich) entdeckten Flüchtlingen hat die Berufungsverhandlung vor dem Gericht im südungarischen Szeged am Donnerstag mit einer Verschärfung ihrer Urteile geendet.
Erst-, Zweit- und Viertangeklagter erhielten vom Tafelgericht, das mit dem deutschen Oberlandesgericht (OLG) vergleichbar ist, lebenslange Haftstrafen ohne die Chance einer vorzeitigen Entlassung. Die drei nahmen die Urteile mit reglosen Gesichtern entgegen. Nur dem Drittangeklagten soll nach 30 Jahren Haft die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung eingeräumt werden. Ein gerechtes Urteil kann es in solch einem Verfahren sicherlich nicht geben.
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