Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Richtlinie
zur Förderung einer wissenschaftsgeleiteten Vernetzungs- und Transferstelle im Rahmen
des Forschungs-, Innovations- und Transferprojekts
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Für ein agiles und resilientes Bildungssystem ist eine Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf höchstem Niveau elementar. Dies gilt im Besonderen für den hochdynamischen Bereich der Digitalisierung. Um Deutschland bei der Digitalisierung der Bildung international weiter wettbewerbsfähig zu halten, müssen Anstrengungen auf mehreren, miteinander vernetzten Ebenen erfolgen. Und es ist notwendig, Lehrkräften eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, die sie in die Lage versetzt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, und sie befähigt, spezifisch an der jeweiligen Fachwissenschaft, den Bildungswissenschaften, Medienwissenschaften und den Didaktiken ausgerichtete digitale Methoden nach neuestem Stand einzusetzen.
Mit dem Forschungs-, Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit den Ländern dazu bei, das Ziel einer verbesserten digitalisierungsbezogenen Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften zu erreichen. Aufbauend auf erfolgreichen Entwicklungen (etwa im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern) und etablierten Strukturen der Länder, werden digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote forschungsbasiert und in enger Zusammenarbeit mit Akteuren der Lehrkräftefort- und -weiterbildung entwickelt und ihnen zur breiten Anwendung verholfen.
Mit der hier vorliegenden Bekanntmachung soll eine auf wissenschaftlichen Grundlagen arbeitende Vernetzungs- und Transferstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt gefördert werden. Die Vernetzungs- und Transferstelle zielt darauf ab: übergreifende Forschungsbeiträge zu leisten und Synergien bei den Forschungsvorhaben von vier Kompetenzzentren zu schaffen (gefördert im Rahmen separater Förderrichtlinien); als gemeinsames Dach diese vier avisierten Kompetenzzentren und deren Verbundvorhaben zu vernetzen, ihre Inhalte zusammen zu führen und sie bei der Umsetzung ihrer Ziele zu unterstützen; die Vernetzung mit den Akteuren der Lehrkräftebildung – insbesondere der dritten und zweiten Phase – maßgeblich zu organisieren, um so die Fortbildungslandschaft länderübergreifend in stärkeren Austausch zu bringen; den Transfer durch entsprechende Aktivitäten voranzubringen; Wissenschaftskommunikation zu betreiben. Die Vernetzungs- und Transferstelle soll sich als zentraler Akteur und Impulsgeber für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und den dazu nötigen Kompetenzerwerb in der Lehrkräftebildung in Deutschland etablieren.
Die Bekanntmachung „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“ ist bereits veröffentlicht (BAnz AT 21.06.2022 B6).1 Sie dient dazu, digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote in den MINT-Fächern (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Technik, Sachkunde) zu entwickeln, zu beforschen und zum Wissenstransfer beizutragen. Geschehen soll dies durch enge Kooperationen, etwa im Sinne partizipativer Forschung, mit den entsprechenden Akteuren der Lehrkräftebildung in den Ländern unter Einbezug der Bildungswissenschaften, Medienwissenschaften und den jeweiligen Fachdidaktiken. Gefördert werden Verbundprojekte, die gemeinsam das „Kompetenzzentrum digitale Lehrkräfteprofessionalisierung MINT“ bilden. Im Zuge weiterer Bekanntmachungen steht die Einrichtung drei weiterer themenspezifischer Kompetenzzentren für anwendungsorientierte Forschung aus, mit Fokus: i) Sprachen, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften; ii) Musisch-kreative Fächer und Sport sowie iii) digitale Schulentwicklung und digitale Kommunikations- und Kooperationsformate sowie spezifische Digitalisierungskompetenzen von Schulleitungen. Auch diese avisierten Kompetenzzentren sollen sich jeweils aus mehreren Verbundprojekten zusammensetzen und in die Arbeit der Vernetzungs- und Transferstelle eingebunden werden.
1.2 Zuwendungszweck
Zur Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen dieser Förderrichtlinie eine wissenschaftsgeleitete Vernetzungs- und Transferstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt, in Form eines Verbundprojekts, als Dach der angestrebten vier Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten gefördert.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Aufbau einer bundesweiten wissenschaftsgeleiteten Vernetzungs- und Transferstelle mit übergreifenden Forschungsbeiträgen zum Themenbereich digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schulen und Lehrkräftebildung in enger Kooperation mit den vier avisierten thematisch fokussierten Kompetenzzentren und in engem Austausch mit den Akteuren der Lehrkräfteprofessionalisierung, insbesondere den für die Fort- und Weiterbildung zuständigen Einrichtungen in den Ländern. Die Vernetzungs- und Transferstelle soll die vier Kompetenzzentren bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützen und die Kooperationen innerhalb und zwischen den jeweiligen Kompetenzzentren befördern. Vorhandene Expertise in der Lehrkräftebildung aus Wissenschaft und Praxis soll gebündelt und in die Breite getragen werden. Daher ist ausdrücklich gefordert, dass dieses Vorhaben von einem Verbund umgesetzt wird, in dem sich die dazu nötige Forschungs- und Transferexpertise widerspiegelt und der den umfangreichen wie komplexen Herausforderungen der geplanten Aufgaben gerecht wird.
Die Vernetzungs- und Transferstelle soll ihre Aktivitäten prioritär auf die im Folgenden dargestellten Schwerpunkte richten und dabei auch selbst durch den Einsatz geeigneter digitaler Methoden Leuchtturmcharakter besitzen. Hierbei soll sie sich als „lernende Organisation“ verstehen, die ihre Unterstützung, Kommunikations- und Transferaktivität nach innen – mit Blick auf die Kompetenzzentren und die sie bildenden Projekte – und nach außen – mit Blick auf die Akteure der Lehrkräftebildung – bedarfsorientiert und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt. Dazu gehört auch, innovative Ansätze und (digitale) Werkzeuge zu fördern, prototypisch zu entwickeln und auszuprobieren.
Forschung und Entwicklung
Neben den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der vier angestrebten Kompetenzzentren werden übergreifende Forschungsaktivitäten der Vernetzungs- und Transferstelle erwartet. Dazu gehört auch die wissenschaftsbasierte Entwicklung von Standards digitaler Lehrkräftefort- und -weiterbildung unter Einbezug der relevanten Akteure.
Die Vernetzungs- und Transferstelle verknüpft die Themenbereiche der vier Kompetenzzentren und führt diese zu einem Gesamtbild zusammen. Sie sorgt für den Dialog mit der Forschungscommunity durch geeignete und nachhaltige Aktivitäten, z. B. Fachtagungen, Publikationen oder empirisch basierte Expertisen und Forschungssynthesen, einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Projekten (jeweils in enger Abstimmung mit den Kompetenzzentren bzw. den sie tragenden Verbundprojekten). Es sind eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu übergreifenden Themen, aber auch unterstützende Aufgaben im Sinne von Koordination oder Steuerung bei den Forschungsvorhaben der Kompetenzzentren zu erwarten. Denkbar ist dies mit Blick auf die Themen Angebotsstrukturen und Anreizssysteme, Bedarfs- und Nutzungsanalysen, Gelingensbedingungen und Nachhaltigkeit digitaler oder digitalisierungsbezogener Lehrkräftefort- und -weiterbildungsgebote (z. B. Erfassung der Fortbildungsqualität und der dort stattfindenden Lehr- und Lernprozesse).
Dachfunktion und wissenschaftsinterne Kommunikation
Die Vernetzungs- und Transferstelle soll die Verbundprojekte aller vier avisierten Kompetenzzentren begleiten, bei ihrer Zielerreichung unterstützen und durch geeignete wissenschaftsinterne Kommunikation, über Disziplin- und Forschungsfeldgrenzen hinweg, vernetzen. Sie unterstützt bei der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Bereich digitalen Lehrens und Lernens sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse. Die Vernetzungs- und Transferstelle richtet ein fachliches Begleitgremium ein, welches bis zu viermal im Jahr zusammenkommt und Vertreterinnen und Vertreter des BMBF und der Länder einbezieht.
Gemeinsam sollen Kompetenzzentren und Vernetzungs- und Transferstelle systematisch die Nutzung laufender und bereits vorhandener erfolgreiche Entwicklungen (etwa im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern, der Initiative Digitale Bildung oder die digital gestützten Vernetzungsfunktionen der Nationalen Bildungsplattform) prüfen und etablierte Strukturen der Länder berücksichtigen, um Synergieeffekte zu generieren und um vorhandene wie neue Entwicklungen in die Breite zu tragen.
Die Vernetzungs- und Transferstelle wirkt in ihrer Arbeit darauf hin, die Projekte zu jeweils einem Kompetenzzentrum zu konstituieren und zu verbinden und fördert deren Zusammenarbeit und Identifikation unter einem Dach. Erwartet und gefördert wird hierzu auch ein gemeinsamer und zentraler Netzauftritt, der im Sinne eines Portals unterschiedliche Zielgruppen mit aktuellen Inhalten über die Ergebnisse der Vernetzungs- und Transferstelle sowie der Kompetenzzentren informiert und so Orientierung für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt bietet. Eine gemeinsame Gestaltungsrichtlinie soll die Wiedererkennung des Forschungs-, Innovation- und Transferprojekts im Außenraum sowie die Identifikation der Akteure in den Kompetenzzentren gewährleisten. Für die begleitende und am Bedarf orientierte enge Zusammenarbeit und Unterstützungsleistung sind entsprechende Strukturen aufzubauen, welche die fachlichen Schwerpunkte der vier avisierten Kompetenzzentren widerspiegeln; flankiert durch geeignete Formate und Tools, beispielsweise einer digitalen Kollaborationsplattform. Die Kompetenzzentren sind ihrerseits zur Kooperation aufgefordert, etwa durch die Berufung einer Sprecherin bzw. eines Sprechers.
Vernetzung und Transfer
Die bundesweit agierende Vernetzungs- und Transferstelle für das digitale Lernen und Lehren soll die Vernetzung zwischen Kompetenzzentren und Akteuren thematisch verwandter Forschungs- und Entwicklungsprojekte organisieren. Als Bindeglied in die Praxis soll sie eine vermittelnde Funktion zwischen den thematisch fokussierten Kompetenzzentren und den Akteuren der Lehrkräfteprofessionalisierung in den Ländern einnehmen, um diese miteinander zu verzahnen, Möglichkeiten des Austauschs zu generieren und bestehende Netzwerke auszubauen und zu vertiefen. Es ist zu erwarten, dass der oben genannte Netzauftritt durch relevante Inhalte und Aktivitäten eine wichtige Funktion einnehmen wird.
Im Vordergrund der Transferaktivitäten der Vernetzungs- und Transferstelle, wie auch der Kompetenzzentren, steht das Ziel der wissenschaftsgeleiteten Aktivierung, Befähigung und damit insgesamt Stärkung der Einrichtungen der Lehrkräftebildung in den Ländern (vgl. Nummer 1.1 der in Fußnote 1 verlinkten Förderrichtlinie „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“). Erwartet werden der Wissenstransfer und die externe Beratung, auch auf Basis der Arbeiten in den Kompetenzzentren, bereits während der Laufzeit, etwa durch Ansätze partizipativer Forschung. Vorausgesetzt wird eine zielgruppengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse; die adressatengerechte Vermittlung von Ergebnissen, Erkenntnissen und Produkten; die begleitende Umsetzung von übergreifenden Ergebnissen und Unterstützung der Kompetenzzentren bei allen Transferaktivitäten sowie der Zusammenarbeit mit Praxis und Bildungspolitik/-administration.
Für diese Aufgaben kommen eine Fülle von Methoden und Werkzeugen in Frage, die jeweils zielgruppenspezifisch und zielgerichtet zu wählen und in notwendiger Regelmäßigkeit zu organisieren sind. Beispielhaft genannt seien hier: Expertenrunden, Fachtagungen, Forschungsworkshops, Handreichungen, Newsletter, niederschwellige Transferformate (Brown Bag Talk etc.), Podcasts, (digitale) Themendossiers, Wissenssynthesen für die Praxis.
Wissenschaftskommunikation
Auch eine zeitgemäße wissenschaftsexterne Kommunikation ist von der Vernetzungs- und Transferstelle zu erwarten, etwa über den zentralen Netzauftritt. Erwartet wird die Kommunikation geeigneter Themen mit geeigneten Kommunikationszielen und sachgerechten Formaten (bis hin zu Social-Media-Aktivitäten) an eine interessierte gesellschaftliche Zielgruppe. Hier kommen insbesondere aktive Lehrerinnen und Lehrer in Frage.
Das BMBF geht von einem eigenen Forschungsinteresse der Antragstellenden an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen oder vergleichbare gemeinnützige Akteure. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Stiftung und vergleichbare Einrichtungen) in Deutschland verlangt. Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeit ist ausgeschlossen, die Forschungsprojekte sind im nichtwirtschaftlichen Bereich der antragstellenden Einrichtung durchzuführen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden. Die Anzahl der beteiligten Verbundpartner obliegt dem Ermessen der Einreichenden und richtet sich grundsätzlich nach den Erfordernissen des geplanten Vorhabens.
Die Förderinteressierten im Verbund sollten insgesamt auf dem Gebiet der Forschung zu Lehrkräftebildung ausgewiesen sein und einschlägige Vorerfahrungen und Expertise bei Vernetzung und Transfer mitbringen. Jenseits der Zusammenarbeit im Verbund ist eine enge Zusammenarbeit mit den geplanten Kompetenzzentren sowie die Kooperation mit einem Projektträger, insbesondere bei Angelegenheiten des fachlichen Begleitgremiums und einer Evaluation der übergreifenden Maßnahme, unabdingbar.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).3
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Als verbindlicher Laufzeitbeginn aller Verbundvorhaben für diese Förderrichtlinie ist der 1. Februar 2023 avisiert; die Laufzeit endet spätestens am 30. Juni 2026.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Vereine, Stiftungen oder vergleichbare gemeinnützige Akteure, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungs- und Entwicklungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4
Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland, Ausgaben/Kosten für Vernetzung und Transfer sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen, wie Aufträge an Dritte. Die Einstellung von Personal zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation kann mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Der Bund ist bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung zum Nutzen des Projekts erwartet werden können.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Das BMBF beabsichtigt, mit der Abwicklung der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem BMBF Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartnerin für administrativ-technische Fragen:
Frau Verena Mann
E-Mail: Verena.Mann@bmbf.bund.de
Telefon: +49 (0)30/18 57-5348
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:
Herr Dr. Andreas Paetz
E-Mail: Andreas.Paetz@bmbf.bund.de
Telefon: +49 (0)30/18 57-5224
Postadresse:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 324 – Qualitätsförderung Schule
11055 Berlin
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular; Bereich BMBF abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag (in der zweiten Verfahrensstufe) in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF
bis spätestens 15. September 2022
zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorzulegen (in Form eines zusammenhängenden PDF-Dokuments).
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze muss alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für Abschnitt A und B der Gliederung insgesamt 16 Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen, Aufzählungen, Fußnoten etc.; DIN A4, bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,15-zeilig) zuzüglich der im Abschnitt C genannten Anlagen. Darüber hinaus gehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten (die elektronische Fassung ist in Form eines zusammenhängenden PDF-Dokuments bereitzustellen):
- A.
-
Allgemeine Angaben zum Vorhaben (Deckblatt der Projektskizze)
- –
-
Titel/Thema des Projekts und Akronym,
- –
-
Verbundkoordination (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und weitere Projektleiterinnen/Projektleiter mit vollständigen Dienstadressen,
- –
-
geplante Laufzeit (höchstens bis zum 30. Juni 2026)
- –
-
(digitale) Unterschrift der/des im Rechtssinne Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.
- B.
-
Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
- –
-
Konzept zur Umsetzung der Vernetzungs- und Transferstelle und der von ihr zu bearbeitenden Forschungsfragen und Aufgaben im Hinblick auf das Förderziel (Nummer 1.1), den Zuwendungszweck (Nummer 1.2) sowie insbesondere die in Nummer 2 dargestellten Aktivitäten; Skizzierung des Arbeitsprogramms zur geplanten Vorgehensweise sowie einer groben zeitlichen Planung (mindestens sieben Seiten),
- –
-
Kooperationspartner, Verwertungsplan und Transfer: Darstellung der einzubeziehenden Kooperationspartner der Lehrkräftebildung (eine Weitergabe von Mitteln an diese ist nicht vorgesehen), Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse sowie zum Transfer währender der Laufzeit und Darstellung des jeweiligen Mehrwerts (mindestens zwei Seiten),
- –
-
Darlegung der für die Aufgabenbereiche relevanten Expertise, auch im Hinblick auf die fachlichen Schwerpunkte der vier Kompetenzzentren sowie das Projektmanagement (mindestens zwei Seiten),
- –
-
Projektgovernance und Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnerinnen und Partnern,
- –
-
Darstellung der Nachhaltigkeit, d. h. wie die geplanten Maßnahmen auch nach Ende der Förderung durch das BMBF nachhaltige Wirkung entfalten sollen,
- –
-
Darlegung des Eigeninteresses der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens.
- C.
-
Anlagen
- –
-
grober Finanz- und Ressourcenplan (getrennt nach Jahren und Verbundpartner),
- –
-
Kurz-CV der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
- –
-
einschlägige Vorarbeiten der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
- –
-
Erfahrung in der Verwendung öffentlicher Fördermittel unter Benennung der Zuwendungsgeber und der Vorhaben,
- –
-
Literaturverzeichnis.
Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Bestandteil des Auswahlverfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- –
-
Qualität und Angemessenheit des Konzepts zur Umsetzung der Vernetzungs- und Transferstelle und der von ihr zu bearbeitenden Forschungsfragen und Aufgaben im Hinblick auf Förderziel, Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung,
- –
-
Angemessenheit und Plausibilität der Darstellung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
- –
-
Angemessenheit und Plausibilität der Überlegungen zu Transferaktivitäten und den Maßnahmen zur Vernetzung sowie der Breite dieser Aktivitäten,
- –
-
Angemessenheit und Plausibilität der Angaben zu Steuerung und Struktur der Vernetzungs- und Transferstelle und der Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren, die ein gemeinsames Auftreten aller Akteure ermöglicht, sowie zur wissenschaftsinternen und -externen Kommunikation,
- –
-
Innovationsgrad der Überlegungen zum zentralen Netzauftritt,
- –
-
Anschlussfähigkeit an bereits bestehende Ergebnisse und Strukturen sowie Kenntnis zu adressierender Stakeholder,
- –
-
Plausibilität der Angaben zur Nachhaltigkeit,
- –
-
Offenheit und Innovationsgrad des Verbundes und seiner Vorgehensweise,
- –
-
Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- –
-
detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
- –
-
Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
- –
-
detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des Bundes online abgerufen werden (vgl. Nummer 7.1). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- –
-
Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- –
-
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- –
-
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen der weiter ausgearbeiteten Finanzierungsplanung wie auch des ressourcenbezogenen Arbeitsplans,
- –
-
Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- –
-
Erfüllung der vom Auswahlgremium formulierten Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 gültig.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Andreas Paetz
- 1
- https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/06/2022-06-21-Bekanntmachung-MINT.html
- 2
- Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Nummer 2.
- 3
- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
- 4
- Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
Kommentar hinterlassen