Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Richtlinie
zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema
„Nicht-staatliche Hochschulen“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Diese Fördermaßnahme ist dem BMBF1-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ zugeordnet.
Förderziel:
Unmittelbares Förderziel ist es, die bestehenden Defizite an wissenschaftlich belastbarem Wissen über nicht-staatliche Hochschulen, das über deskriptive Darlegungen hinausreicht und üblicherweise in anwendungsnahen Forschungsarbeiten generiert wird, zu verringern. Es sollen u. a. das nicht-staatliche Segment des Hochschulsystems prägende Kenngrößen und Trends, den einzelnen Handlungsfeldern/Aufgabenbereichen zugrunde liegende Konzepte und Handlungslogiken identifiziert, etwaige Rückwirkungen auf die nationale Wissenschaft insgesamt und auch ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung thematisiert werden.
Auch die für dieses Förderangebot ausgewählte thematische Ausrichtung adressiert somit vornehmlich die für das multidisziplinäre Forschungsfeld der Wissenschafts- und Hochschulforschung einschlägigen Disziplinen der Soziologie, Pädagogik und Psychologie. Darüber hinaus sollten sich hier insbesondere auch die Wirtschaftswissenschaften angesprochen fühlen. Wissenschafts- und bildungsökonomische Forschung, die über makroökonomische Betrachtungen zur Bedeutung von Forschung und tertiärer Bildung hinausgeht, ist bislang in der Wissenschafts- und Hochschulforschung eher unterrepräsentiert. Forschung über nicht-staatliche Hochschulen erscheint für Forschungsarbeiten besonders geeignet, die auf wirtschaftswissenschaftliche Ansätze und Methoden rekurrieren, aber dabei die Besonderheiten des Untersuchungsgegenstands Wissenschaft mit der im Mittelunkt stehenden Erkenntnisproduktion berücksichtigen. Neben dem inhaltlichen Erkenntnisinteresse ist es ein weiteres Ziel dieses Förderangebots, wissenschafts- und bildungsökonomisch ausgerichtete Forschung innerhalb dieses Forschungsfeldes zu stärken, exemplarisch deren Potenzial zu belegen und Beiträge zu einer Theorie der Wissenschafts- und Bildungsökonomie zu generieren.
Dabei wird davon ausgegangen, dass das Forschungspotenzial insbesondere wegen der hier bestehenden Möglichkeiten für vergleichende Forschung besonders groß ist.
Gleichzeitig soll mit dieser Fördermaßnahme ein Austausch zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen – z. B. zum Übertragbarkeitspotenzial der generierten Erkenntnisse oder zu Optionen von stärker auf Kooperation ausgerichteten Ansätzen – initiiert und existierende Abgrenzungen zumindest exemplarisch aufgelöst werden. Dieses Förderziel kann durch die Anlage der Projekte, aber auch durch entsprechend gestaltete Begleit- und Transfermaßnahmen unterstützt werden.
Schließlich soll mit dieser Fördermaßnahme auf den Aufbau eines Kreises wissenschaftlicher Expertise hingewirkt werden, der zukünftig eine verstärkte wissenschaftliche Politikberatung zum Themenkomplex der nicht-staatlichen Hochschulen ermöglicht. Dies schließt auch Hinweise an Akteure von Hochschulpolitik und -management zu konkreten Handlungsbedarfen ein.
Zuwendungszweck
Das Forschungsfeld der „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ ist durch einen relativ geringen Institutionalisierungsgrad gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Projektfördermaßnahme, für die grundsätzlich auch eine zweite Förderphase eingeräumt werden kann und die zusätzlich über die Förderung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben hinaus transferorientierte Begleitmaßnahmen vorsieht, zur Erreichung der genannten Förderziele sachgerecht.
Von einem nationalen Konsortium wurde in den letzten Jahren eine qualitätsgesicherte Dateninfrastruktur für die bibliometrische Forschung aufgebaut. Diese wird vom BMBF gefördert und basiert auf den kommerziellen Datenbanken Scopus und Web of Science. Nutzungsberechtigt sind bislang ausschließlich die am entsprechenden Projekt „Kompetenzzentrum Bibliometrie“ beteiligten Einrichtungen (siehe http://www.bibliometrie.info). Das BMBF wird sich darum bemühen, dass darüber hinaus allen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung zur Förderung ausgewählten FuE2-Projekten, die auf bibliometrische Daten zu rekurrieren beabsichtigen, ein Zugriff auf diese Forschungsinfrastruktur möglich wird. Näheres kann direkt beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) bzw. in der geplanten Beratungsveranstaltung (siehe Nummer 7.2.1) erfragt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Hochschulforschung ist in Deutschland bislang vor allem Forschung über staatliche Hochschulen. Private und kirchliche Hochschulen, die zusammen das Segment der nicht-staatlichen Hochschulen prägen, sind demgegenüber deutlich „unterforscht“. Wissensbestände zu nicht-staatlichen Hochschulen sind vornehmlich quantitativ ausgerichtet. Sie beziehen sich überwiegend auf private Hochschulen, wobei der dabei betrachtete Kreis der Institutionen gegebenenfalls unterschiedlich abgegrenzt ist. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2014 zu privaten Hochschulen regelmäßig Studierenden-, Absolventen- und Personaldaten und seit 2016 auch einen Datenbericht zu deren Finanzen. Daneben hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. wiederholt Analysen über dieses Segment des nationalen Hochschulsystems erstellt. Die neu konzipierte, bundesweit repräsentative Studierendenbefragung in Deutschland stellt darüber hinaus zusätzliche Informationen zu den Studierenden an privaten und anderen nicht-staatlichen Hochschulen bereit. Damit existieren Grunddaten zu diesem Hochschulbereich. In einzelnen wissenschaftlichen Arbeiten werden darüber hinaus Finanzierungs- und Managementfragen behandelt. Eine breitere wissenschaftliche Diskussion zum Thema „Private Hochschulen“ findet schließlich in den Rechtswissenschaften statt, die sich auch mit Fragen der Governance sowie der Akkreditierung und der staatlichen Anerkennung beschäftigen.
Forschungsbefunde aus Untersuchungen im Ausland lassen sich wegen starker Unterschiede in der jeweiligen systemischen Verortung und Funktion des privaten Hochschulsegments in den Wissenschaftssystemen anderer – z. B. der angelsächsischen − Länder nur sehr eingeschränkt auf den deutschen Hochschulsektor übertragen.
Kirchliche Hochschulen sind in zentralen Bereichen – z. B. mit Blick auf die Finanzierung – oftmals eher den staatlichen Hochschulen ähnlich. Während es bei diesen seit den 1990er Jahren nur vereinzelte Neugründungen gab, ist die Zahl der privaten Hochschulen im Sinne von Hochschulen, die eine private Trägerschaft aufweisen und keine „Ausgründungen“ vormals staatlicher Hochschulen darstellen, in diesem Zeitraum in Deutschland kontinuierlich und stark gestiegen. Ihnen gilt das besondere Förderinteresse, auch wenn in diesem Förderangebot grundsätzlich das gesamte nicht-staatliche Hochschulsegment Untersuchungsgegenstand ist.
Mit inzwischen insgesamt rund 110 staatlich anerkannten privaten Hochschulen liegt ihr Anteil an der Gesamtzahl der existierenden Hochschulen bei über 25 %.
Mit rund 250 000 Studierenden sind insgesamt ca. 10 % aller Studierenden an privaten Hochschulen eingeschrieben − 1995 waren dies nur 1 %. An Fachhochschulen liegt dieser Anteil inzwischen bei rund 20 %. Es kann vermutet werden, dass das Wachstumspotenzial mit diesen jetzigen Anteilen, die zudem starke Unterschiede zwischen den Fächern aufweisen, noch nicht ausgeschöpft ist.
Die Finanzierung der privaten Hochschulen erfolgt zum überwiegenden Teil (im Durchschnitt zu ca. 76 %) über Studienbeiträge. Entsprechend der gestiegenen Zahl der Studierenden sind deren Einnahmen allein in den vergangenen zehn Jahren um ca. 70 % gestiegen. Gemäß einer Erhebung des Wissenschaftsrats waren vor rund zehn Jahren etwa zwei Drittel der privaten Hochschulen gemeinnützig. Es ist unklar, inwieweit sich im Zuge der dynamischen Entwicklung der privaten Hochschulen im vergangenen Jahrzehnt dieses Verhältnis signifikant verändert hat.
Das Segment der privaten Hochschulen selbst ist äußerst heterogen zusammengesetzt: Es reicht von eher kleinen Hochschulen angewandter Wissenschaften mit einem überschaubaren Fächerangebot − ungefähr die Hälfte aller privaten Hochschulen sind Fachhochschulen, die in enger Partnerschaft mit ortsansässigen Unternehmen agieren − bis zu universitären Einrichtungen mit Exzellenz-Anspruch. Im Zuge seines Wachstums hat das private Hochschulsegment eine hohe Organisationsdynamik entwickelt und sich auch strukturell verändert: Insbesondere die überdurchschnittlich großen Hochschulen haben sich weiter vergrößert. Dabei wurden einzelne Hochschulen auch in Holdingstrukturen oder Bildungskonzerne eingebunden. Auffällig ist schließlich der im Vergleich zu den staatlichen Hochschulen große Anteil an Studienangeboten, die eine Vereinbarkeit mit diversen Lebenssituationen ermöglichen, insbesondere berufsbegleitende, Teilzeit- oder Fernstudienformate.
Hinsichtlich ihrer Studiengänge durchlaufen private Hochschulen die gleichen Qualitätssicherungsverfahren wie staatliche Einrichtungen. Inwieweit dies in der Praxis für mit staatlichen Hochschulen vergleichbare Verhältnisse beispielsweise hinsichtlich Betreuungsrelationen etc. sorgt, ist – auch wegen fehlender empirischer Evidenzen − strittig. Darüber hinaus agieren sie unter deutlich anderen Voraussetzungen: Dies gilt z. B. für die Gestaltung der Leitungs- und Organisationsstrukturen. Sie haben darüber hinaus Budgethoheit und private Rechtsfähigkeit. Kapazitätsrecht und für staatliche Hochschulen existierende Vorgaben zur Gestaltung von Verfahren der Studierendenauswahl gelten für sie – wenn überhaupt − nicht im selben Umfang wie für staatliche Hochschulen. Sie sind schließlich weniger eingeschränkt bei der Besoldung ihres Lehrpersonals und der Stellenkonstruktionen.
Bis weit in die neunziger Jahre wurden die privaten Hochschulen in Deutschland überwiegend als außerhalb des eigentlichen und durch ein einheitliches Studienangebot charakterisiertes Hochschulsystems stehend angesehen. Das hat sich inzwischen nicht nur aufgrund ihres Größenwachstums deutlich geändert. Dies hängt vornehmlich mit dem politisch initiierten Reformprozess zusammen, der durch die Leitbilder „Differenzierung“ und „Wettbewerb“ sowie die Integration betriebswirtschaftlicher Konzepte geprägt ist und an staatlichen Hochschulen seit den neunziger Jahren einen beträchtlichen Modernisierungsschub auslöste. Dadurch eröffneten sich den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in einzelnen Handlungsfeldern Gestaltungsspielräume, über die bis dahin nur private Hochschulen verfügten. Auch wenn diese Reformen meist ohne Rekurs auf private Hochschulen in Deutschland erfolgten, erhöhten sie das Interesse an diesen, ihren unterschiedlichen Profilen, Konzepten und Herangehensweisen.
Private Hochschulen nahmen nicht länger eine mit geringer Relevanz verbundene Sonderrolle ein. Vielmehr wurde ihnen im Zuge dieser Entwicklung zunehmend eine Schrittmacher- oder sogar Vorreiterfunktion attestiert: Angesichts ihrer deutlich niedrigeren Reglementierungsdichte haben private Hochschulen weitaus größere Möglichkeiten, Reformansätze/Experimente und unterschiedliche Strategien in Studium und Lehre, Forschung und Transfer etc. umzusetzen. Die hinsichtlich ihres Selbstverständnisses, ihrer institutionellen Profile, organisationalen Strukturen, Governance- und Geschäftsmodelle zu beobachtende Vielfalt belegt, dass sie diese Möglichkeiten auch nutzen. Sie können damit staatlichen Hochschulen und auch der Hochschulpolitik wichtige Reformimpulse liefern oder gar für diese zu einem Benchmark werden.
Grundsätzlich können nicht-staatliche Hochschulen in einem nationalen Hochschulsystem, das durch ein zentrales Segment staatlicher Hochschulen gekennzeichnet und verstärkt auf Wettbewerb und Profilbildung setzt, mindestens drei unterschiedliche Funktionen übernehmen:
- –
-
Sie können das (fachliche) Angebot ergänzen in Bereichen, in denen das Studienangebot öffentlicher Hochschulen Lücken aufweist (dies geschieht derzeit z. B. im Bereich des Gesundheitswesens, bei Fern- und Teilzeitstudiengängen).
- –
-
Sie können – gegebenenfalls sogar kostengünstiger gestaltete − zusätzliche Kapazitäten anbieten in Bereichen, in denen die Nachfrage das staatliche Angebot übersteigt (dies geschieht derzeit z. B. im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder Psychologie).
- –
-
Sie können ein qualitativ über dem Durchschnitt der staatlichen Hochschulen liegendes Studienangebot entwickeln und ambitionierte Forschungsansprüche verfolgen (z. B. universitäre Einrichtungen mit Exzellenz-Anspruch).
Diese Veränderung in der systemischen Verortung der privaten Hochschulen im nationalen Hochschul- und Wissenschaftssystem darf nicht ohne Konsequenzen für die WiHo bleiben. Deren Größenwachstum – in einzelnen Studienfächern sind inzwischen ein Viertel (Wirtschaftswissenschaften) bzw. rund ein Drittel (Psychologie) aller Studierenden an privaten Hochschulen eingeschrieben – allein begründet bereits das Desiderat einer intensiveren Beschäftigung mit diesem Segment des nationalen Hochschulsystems seitens der WiHo. Qualität und Effizienz der Leistungsprozesse und die Passfähigkeit der Rahmenbedingungen hängen u. a. auch davon ab, in welchem Umfang wissenschaftliche Erkenntnisse in diese eingeflossen sind, wie sie üblicherweise im Rahmen anwendungsorientierter Forschung generiert werden – also letztlich auch vom Grad ihrer „Verwissenschaftlichung“ bzw. ihrer „Wissensintensität“ bzw. einem gelingenden Transfer der Forschungsergebnisse.
Mit der tendenziellen Annäherung der beiden Hochschulsegmente ist solches Wissen über Praktiken der nicht-staatlichen Hochschulen, ihre Strategien, deren Voraussetzungen und Wirkungen, die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen oder auch nicht-intendierte Folgen insbesondere auch den Akteuren der staatlichen Hochschulen, einschließlich der Hochschulpolitik dienlich. Von der Überwindung der diesbezüglich bestehenden Erkenntnisdefizite kann der Reformprozess im staatlichen Hochschulbereich nachhaltig profitieren.
Angesichts der dabei gegebenen besonderen Möglichkeiten für vergleichende Forschung kann hier sogar von einem besonders großen Forschungs- und Wissenspotenzial ausgegangen werden.
Im Folgenden werden die thematischen Schwerpunkte genannt, denen die Projektvorschläge jeweils zugeordnet sein müssen. Eine „weltgesellschaftliche Perspektive“ auf das hier betrachtete Segment der nicht-staatlichen Hochschulen im Sinne von internationalen Vergleichen oder der jeweiligen Thematisierung von Internationalität (z. B. internationale Akkreditierung) ist in allen Schwerpunkten möglich. Die Themenfelder sind nicht disjunkt, so dass die Zuordnung nach dem Schwerpunktprinzip erfolgen sollte.
2.1 Status-quo-Analysen und empirische Befunde zum Segment der nicht-staatlichen Hochschulen
Neue empirische Studien, Analysen und Untersuchungen zum nicht-staatlichen Hochschulbereich sollten von einer klaren und wohlbegründeten Definition des Untersuchungsgegenstands ausgehen und methodisch anspruchsvoll angelegt werden. Sie sollen das empirisch gestützte Wissen über diese Hochschulen und unterscheidbare Hochschultypen erweitern und dabei über bloße deskriptive Ansätze hinausreichen. Sie können sich auf einzelne strategisch bedeutsame Handlungsfelder/Aufgabenbereiche beziehen oder auch umfassender angelegt sein. Sie sollen auch dazu beitragen, zentrale Determinanten oder Hemmnisse eines erfolgreichen Betriebs gewinnorientierter oder gemeinnütziger nicht-staatlicher Hochschulen zu identifizieren und können sich in diesem Kontext auch mit den Mortalitätsfaktoren und -entwicklungen der vergangenen Jahre befassen. Im Ergebnis der hier geförderten Vorhaben soll in der Gesamtschau ein möglichst aktueller Überblick über Strukturen (einschließlich Träger- und (Re-)Finanzierungs- sowie Personalstrukturen), Profile, Typen, interne Governance mit ihren Anreiz- und Qualitätssicherungsinstrumenten entstehen und gegebenenfalls auch ihre Entwicklung vor allem im letzten Jahrzehnt nachgezeichnet werden.
2.2 Rolle und Funktion der nicht-staatlichen Hochschulen im nationalen Hochschul- und Wissenschaftssystem/gesamtgesellschaftliche Bedeutung
Auf Systemebene wird inzwischen immer wieder auf die bedeutende Rolle privater Hochschulen und ihre Funktion im Hochschulsystem verwiesen, Vielfalt in der Hochschullandschaft zu unterstützen und durch die Förderung des Wettbewerbs untereinander sowie zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen auch Qualitäts- und Effizienzsteigerungen zu bewirken. Hier zugeordnete Untersuchungen sollen die Wissensbasis verbreitern, ob und wenn ja in welcher Weise nicht-staatliche Hochschulen als Reformmotor, Innovationstreiber, Experimentierstellen wirken, Rückwirkungen auf den staatlichen Hochschulbereich haben und welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen dafür entscheidend sind oder welche Hemmnisse auch durch (landes-)rechtliche oder in sonstiger Weise staatlich gesetzte Rahmenbedingungen hierbei auftreten. Auch unabhängig davon vermutete neutrale bis kritische Entwicklungen wären hier in den Blick zu nehmen. Hierunter fallen auch Analysen dazu, in welchem Verhältnis Divergenzen und Konvergenzen bzw. Abgrenzungen und Annäherungen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen zu beobachten sind und welchen Einfluss Entwicklungstrends und -impulse wie z. B. die Digitalisierung, staatliche Förderprogramme oder die Corona-Pandemie auf die Verortung der nicht-staatlichen Hochschulen im Wissenschaftssystem haben. Es interessiert ferner, welche Bedeutung nicht-staatliche Hochschulen im Arbeitsmarkt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und etablierte Hochschullehrende haben. Schließlich sind Untersuchungen von Interesse, wie in- oder exklusiv hochschul- und wissenschaftspolitische Diskurse zur Entwicklung des Wissenschaftssystems mit Blick auf die nicht-staatliche Hochschullandschaft verlaufen. In gesamtgesellschaftlicher Perspektive interessieren vornehmlich Untersuchungen zum Beitrag der nicht-staatlichen Hochschulen zur Fachkräftesicherung sowie zur Chancengerechtigkeit und/oder zur Akademisierung von Berufsfeldern.
Neben internationalen sind auch intranationale Vergleiche zu allen genannten Aspekten grundsätzlich förderfähig.
2.3 Umweltbeziehungen nicht-staatlicher Hochschulen
Mit Blick auf die staatlichen Hochschulen und die öffentlich finanzierten außeruniversitären Forschungsinstitutionen wird regelmäßig auf organisatorische bzw. strukturelle Versäulungen hingewiesen und deren Überwindung angemahnt. Betrachtungen zu Kooperationen von nicht-staatlichen Hochschulen mit staatlichen Hochschulen, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und auch privaten Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Institutionen fehlen demgegenüber weitestgehend. Entsprechende Projektvorschläge können vornehmlich Formate von Kooperationen in den Handlungsfeldern „Lehre“ und „Forschung“, deren Effekte und Wirksamkeit sowie Unterschiede zu existierenden Kooperationen im öffentlich finanzierten Wissenschaftssystem und auch etwaige Übertragbarkeitspotenziale untersuchen. In diesen thematischen Schwerpunkt gehören auch Untersuchungen über existierende Kooperationshemmnisse einschließlich der nur eingeschränkten Teilnahmemöglichkeiten nicht-staatlicher Hochschulen an staatlichen Förderprogrammen. Im Fokus stehen können ferner Abschätzungen der Bedeutung kooperativer gegebenenfalls wettbewerblich gestalteter Beziehungen mit Einrichtungen des staatlichen Hochschulsegments. Schließlich gehört das für nicht-staatliche Hochschulen relevante „Franchising“ zum Kreis der hier interessierenden Themen. Grundsätzlich sind hier auch als Begleitforschung angelegte Projekte förderfähig.
Auch zu diesem thematischen Schwerpunkt gehören die Themenfelder Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer:
Der angenommene Fokus nicht-staatlicher Hochschulen auf Lehre und anwendungsorientierter Forschung in Kooperationen mit Unternehmen, etwa als Partner dualer Studiengänge, aber auch die verstärkte politische Aufmerksamkeit für die Handlungsfelder Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer rücken entsprechende vertiefte Analysen zu hierzu von nicht-staatlichen Hochschulen entwickelten Konzepten und verfolgten Strategien in den Mittelpunkt des Interesses. Hierzu zählen auch Untersuchungen zur Einbindung nicht-staatlicher Hochschulen in regionale Forschungscluster und – insbesondere − zur Bedeutung dieser Hochschulen für das nationale Gründungsgeschehen.
2.4 Studium und Lehre in nicht-staatlichen Hochschulen
Nicht-staatliche Hochschulen sind überwiegend schwerpunktmäßig auf die Lehre (grundständig und Weiterbildung) ausgerichtet. Grundsätzlich gilt, dass die Lehre an diesen Hochschulen jener an staatlichen Hochschulen gleichwertig gehalten werden muss. Dies schließt insbesondere die Qualifikation der Lehrenden und die Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Prüfungen ein.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Projektvorschläge von Interesse, die sich mit der Ausgestaltung von Lehre und Studium („dem Studiengangsportfolio“) unter dieser grundsätzlichen Bedingung und geringerer Forschungsorientierung bei gleichzeitiger Sicherung von Wettbewerbsvorteilen bzw. einem Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen befassen.
Gegebenenfalls damit zusammenhängend sind grundsätzlich alle Projektvorschläge förderfähig, die den Fokus auf die Studierendenschaft (z. B. sozio-ökonomische Merkmale, Erwartungshaltungen, ihre Wanderungsbewegungen zwischen staatlichem und nicht-staatlichem Hochschulsegment, Studienerfolgsquoten und Berufschancen), auf die Studienbedingungen (z. B. Studienformate, Studienorganisation, Lehr-Lern-Settings) bzw. zentrale lehrbezogene Themenfelder von hoher politischer Bedeutung wie z. B. „Kompetenzorientierung“, „Praxisorientierung/Persönlichkeitsbildung“ oder „Internationalisierung (auch: internationale Akkreditierung)“ richten. Im Kontext der Weiterbildung sind Vorhaben von besonderem Interesse, die ihren Fokus auf Wettbewerbsvergleiche richten.
Untersuchungen können sowohl auf einzelne Fächer/Fachbereiche bezogen oder auch übergreifend und/oder vergleichend angelegt sein.
2.5 Forschung an nicht-staatlichen Hochschulen
Auch wenn an den meisten nicht-staatlichen Hochschulen die Lehre im Mittelpunkt steht, findet an diesen auch – insbesondere anwendungsnahe − Forschung statt und deren systematische Verankerung wird bei der Institutionellen Akkreditierung von nicht-staatlichen Hochschulen mit Master- oder Promotions-Angeboten adressiert. Bezogen auf dieses Handlungsfeld sind die bestehenden Erkenntnisdefizite besonders ausgeprägt. Förderfähig sind Studien, Analysen und Untersuchungen, die sich mit den allgemeinen Rahmenbedingungen, Profilen, Verknüpfungsstrukturen, aber auch den Grenzen von Forschung und der Erfassung von Forschungsleistungen an nicht-staatlichen Hochschulen befassen. Hierzu gehören auch Untersuchungen zur Forschungsfinanzierung, einschließlich des Zugangs zu und der Beteiligung an kompetitiver Forschungsförderung im nationalen und internationalen Rahmen von Mittelgebern wie Stiftungen, öffentlicher Hand und Unternehmen. Ein besonderer Fokus könnte ferner auf der Erschließung neuer Forschungsfelder durch die Akademisierung bestimmter Berufe liegen.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen (Universitäten/universitäre Einrichtungen und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern (d. h. ohne Förderung) im Verbund ist grundsätzlich möglich.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland verlangt, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.
Der Zuwendungsgeber plant die Durchführung von Begleitmaßnahmen (z. B. Kick-off-Treffen, Statustreffen, Abschlussveranstaltung) zu dieser Förderaktivität, die insbesondere die Vernetzung der geförderten Einzel- und Verbundprojekte sowie den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis unterstützen sollen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen bzw. eigene zusätzliche Maßnahmen zum Transfer zu entwickeln, wird vorausgesetzt.
Die Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben.
Die Planung der Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Es können nur Zuwendungen für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich beantragt bzw. bewilligt werden. Soweit die den Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten:
Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung zur Durchführung des Forschungsprojekts. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können dabei bis zu einem Stellenanteil von 100 %, Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Stellenanteil von in der Regel bis zu 65 % bezuschusst werden. In begründeten Fällen können die Ausgaben von nichtwissenschaftlichem Personal mit einem Stellenanteil von bis zu 50 % bezuschusst werden, ebenso wie der Einsatz studentischer Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche und pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlichem Mitarbeiter. Mittel für studentische Hilfskräfte können in der Regel ab dem vierten Projektmonat eingeplant werden. Darüberhinausgehende Ansätze und der Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte sind detailliert zu begründen.
Wissenschaftskommunikation:
Zuwendungsempfänger sind angehalten, im Einklang mit den für Horizon Europe geltenden Vorgaben geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen) werden zu Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation ermutigt, ohne dass dies als Kriterium bei der Förderentscheidung des Zuwendungsgebers für die nationale Förderung berücksichtigt wird.
Reisemittel können in der Regel wie folgt übernommen oder bezuschusst werden:
- –
-
für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen,
- –
-
Konferenzen im Inland (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr),
- –
-
Konferenzen im Ausland bei nachzuweisendem aktivem Beitrag (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ab dem zweiten Jahr).
Für alle Reisen gilt es, Folgendes zu beachten:
Mit der am 7. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) werden die Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt. Der Grundsatz der Reisevermeidung wurde normiert und die Einführung der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“ wurde in das BRKG aufgenommen.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Ziele auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, z. B. durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Reisen, die allgemein dem Aspekt des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegen, sind mithin auch vor diesem Hintergrund auf das erforderliche Maß zu beschränken.
Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:
- –
-
Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
- –
-
Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften),
- –
-
von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu verbessern. Daher können einzelfallbezogen Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Bei Förderung des Projekts ist eine Veröffentlichung von Informationen zum Vorhaben auf den Seiten des Portals www.wihoforschung.de vorgesehen.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
– Bereich „Bildung und Wissenschaft“ –
Stichwort „Förderrichtlinie nicht-staatliche Hochschulen“
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner beim Projektträger für fachliche Fragen sind:
Frau Dr. Martina Kauffeld-Monz
Herr Dr. Hendrik Woiwode
Beratungstelefon: +49 30/310078-5508
Administrative und fachliche Fragen zur Förderlinie können Sie zudem per E-Mail unter Angabe des Betreffs „FL nicht-staatliche Hochschulen“ senden an: wihoforschung@vdivde-it.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular; Bereich BMBF abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline; der Zugriff zum Skizzentool ist dabei nur über den in Nummer 7.2 genannten Link möglich). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools „easy-Online“ erforderlich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den folgenden Link:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=WIHO_NG_HS4
In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, formelle Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDIVDE-IT bis spätestens 2. August 2022 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Am 10. Juni 2022 findet zu dieser Förderaktivität eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.
Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:
- A)
-
Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
- –
-
Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben) sowie Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder,
- –
-
Namen und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung,
- –
-
vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn;
- B)
-
Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
- –
-
Kurzbeschreibung des Vorhabens und Benennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten),
- –
-
Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite),
- –
-
Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung sowie gegebenenfalls einer Begründung für zusätzliche Datenerhebungen), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten),
- –
-
Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten),
- –
-
bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnern, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite),
- –
-
Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten),
- –
-
insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten (Verbundvorhaben: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 11, Calibri, Zeilenabstand von mindestens 1,15;
- C)
-
Grober Finanzierungsplan:
- –
-
Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal- sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen),
- –
-
Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt.
Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:
- –
-
Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung;
- –
-
Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel gemäß der in Nummer 2 benannten Schwerpunkte;
- –
-
Originalität und Relevanz des Projektthemas;
- –
-
theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand;
- –
-
Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens;
- –
-
Schlüssigkeit des Verwertungsplans;
- –
-
Arbeits- und Zeitplan, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt, erfolgreiche Projektskizzen werden auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage formeller Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen formellen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Bei Verbundvorhaben sind Förderanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen. Außerdem sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- –
-
ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und gegebenenfalls Meilensteinplan;
- –
-
detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen;
- –
-
auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens;
- –
-
auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- –
-
Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel);
- –
-
Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung;
- –
-
Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte;
- –
-
Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.
Bonn, den 4. März 2022
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
M. Diegelmann
- 1
- BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung
- 2
- FuE = Forschung und Entwicklung
- 3
- Mitteilung der EU-Kommission vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.
- 4
- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
Kommentar hinterlassen