Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Richtlinie
zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema
„Software Sprint – Förderung von
Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial freier Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland, um dieses Potenzial vor dem Hintergrund der weiterhin wachsenden Durchdringung unserer Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien und datengetriebenen Anwendungen zielgerichteter zu nutzen.
Die Maßnahme basiert auf der zwischen 2016 und 2025 laufenden Förderrichtlinie „Software Sprint – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern“, die fortentwickelt wird.
Im Fokus stehen weiterhin digitale Technologien und innovative Anwendungen, die eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen sowie die beteiligten Akteure im souveränen Umgang mit Daten und Informationen unterstützen. Diese sollen bei der Entwicklung technologieorientierter Innovationen in Form von Software-Prototypen unterstützt und die angestrebten Ergebnisse als Open-Source-Lösungen einem breiten Kreis von Nutzenden zur Verfügung gestellt werden.
Die Bekanntmachung adressiert kreative Ideen von freien Programmiererinnen und Programmierern in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt im Kontext der Themenfelder „Datensicherheit“ und „Softwarebausteine für Innovationen“. Diese Ideen sollen in kurzen und schnellen Entwicklungsphasen umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen beziehungsweise in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, Teilen sowie Nutzung von Daten, die einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten ermöglichen. Der aus der bisherigen Fördermaßnahme „Software Sprint“ entstandene Fundus an Prototypen soll mit den Ergebnissen dieser Förderrichtlinie erweitert werden, um die weitere Entwicklung eines Ökosystems durch Verbreitung von Open-Source-Ergebnissen zu unterstützen. Damit wird der Standort Deutschland als attraktiver Platz für Innovationstreibende in den adressierten Bereichen gestärkt.
Freie Programmiererinnen und Programmierer machen weiterhin einen großen Teil der Aktiven in der Softwareentwicklung in Deutschland aus. Sie entwickeln eine Vielzahl wichtiger Bausteine für den digitalen Alltag bis hin zu entscheidenden Sicherheitssystemen. Ein großer Teil dieser Bausteine wird als Open Source bereitgestellt und gemeinschaftlich fortentwickelt.
Diese Zielgruppe wird von öffentlichen Fördersystemen immer noch unzureichend berücksichtigt. Um die Forschungsförderung vor allem auch für erstantragstellende selbstständige Programmiererinnen und Programmierer attraktiv zu gestalten, hält das BMBF an dem vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahren der Vorgängermaßnahme fest und sieht auch weiterhin umfassende Beratungsleistungen für die Zielgruppe vor. Ein beschleunigter Bewerbungsprozess und eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands bei der Beantragung, Durchführung und Abrechnung der Projekte werden durch ein thematisch verbreitertes, begleitendes Coaching der Projektteilnehmenden ergänzt. Förderkriterien bleiben der Innovationsgrad, die Open-Source-Bereitstellung der Ergebnisse und der Beitrag zur Lösung aktueller, gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Maßnahme stärkt die Position freier Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland und trägt über kreative Innovationen zu einem selbstbestimmten und aufgeklärten Umgang mit den datengetriebenen technologischen Veränderungen in der Gesellschaft bei. Die Projektinhalte und Ergebnisse sollen dazu für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um wichtige Impulse für die gesellschaftliche Debatte im Umfeld der zunehmenden Digitalisierung zu geben. Die Maßnahme folgt damit inhaltlich dem vierten Nationalen Aktionsplan 2023 bis 2025 der Bundesregierung im Open Government Partnership im Sinne der Zugänglichmachung von öffentlichen Datenbeständen (Open Data).
1.2 Zuwendungszweck
Das Spektrum der freien Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland besitzt ein hohes Potenzial für die Entwicklung von Open-Source-Lösungen in Form von Software-Prototypen für die heutige datengetriebene Welt. Gerade vor dem Hintergrund sich schnell entwickelnder technologischer Möglichkeiten kommt dieser Gruppe eine hohe Bedeutung als Innovationstreiber zu. Freie Programmiererinnen und Programmierer stellen sich oftmals sehr schnell auf technologische und gesellschaftliche Bedarfe ein und bedienen diese durch die Realisierung konkreter Software-Bausteine. Es ist daher sinnvoll, das Potenzial dieser Entwicklerinnen und Entwickler durch ein „Early-Stage“-Förderprogramm zu heben und damit eine vom öffentlichen Fördersystem ansonsten nur unzureichend adressierte Zielgruppe anzusprechen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, auf Basis der bisherigen Fördermaßnahme „Software Sprint“ (2016 bis 2025) auch weiterhin die Umsetzung kreativer Ideen freier Programmiererinnen und Programmierer in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt zu unterstützen und so das Potenzial dieser Gruppe zu nutzen. Dies erfolgt durch die Förderung überschaubarer Innovationsprojekte, deren Ergebnisse in Form neuartiger Softwarebausteine als Prototypen auf Open-Source-Plattformen schnell zur Verfügung gestellt und in die Praxis übertragen werden können. Mit diesen Projekten wird ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit öffentlichen Daten im Sinne eines Open-Data-Ansatzes unterstützt. Über die Beteiligung an der Evaluation durch die eingerichtete Begleitforschung trägt der zu fördernde Personenkreis zur Verallgemeinerung sowie Verbreitung der Ansätze und prototypischen Ergebnisse bei.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sollen bevorzugt in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen Verordnung der EU-Kommission gewährt1.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind innovative Einzelprojekte freier Programmiererinnen und Programmierer in den Bereichen „Datensicherheit“ sowie „Softwarebausteine für Innovationen“. Gefördert werden prototypische innovative Prozesse, Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext bereitgestellt werden sollen.
Die vier geplanten Calls erfolgen themenoffen, um möglichst heterogene Handlungsfelder aus der Community vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen zu berücksichtigen.
Die angestrebten Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen des adressierten Themenspektrums erbringen und auf Open-Source-Plattformen, beispielsweise GitHub, unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden.
Zur Fördermaßnahme wird eine Begleitforschung eingerichtet, die neben fachlich-inhaltlichen Aufgaben auch einen Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung der freien Programmiererinnen und Programmierer setzt. Da eine Zielgruppe angesprochen wird, bei der überwiegend keine Erfahrung mit öffentlichen Förderprogrammen vorausgesetzt werden kann, umfasst diese Begleitung eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Antragstellung, ein fortlaufendes Coaching während der Projektlaufzeit sowie die Umsetzung eines gemeinsamen Berichtswesens. Organisiert werden darüber hinaus verschiedene Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur weiteren Vernetzung der Beteiligten.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung von Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland an Teams ist zugelassen, solange sie nicht als Leitung fungieren. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Ein wirtschaftliches Eigeninteresse sollte nicht im Vordergrund stehen; in jedem Fall erfolgt eine Verwertung der Ergebnisse durch Open-Source-Stellung. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beziehungsweise Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen zur Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis (AZK). Verbundvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Innovationsvorhaben für neuartige Software-Lösungen in den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten thematischen Bereichen, die den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen. In den Vorhaben muss mindestens eines dieser Themen als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für technologieorientierte Innovationen und daran anknüpfende weiterführende (zum Beispiel soziale, kommunikative et cetera) Innovationsprozesse mit gesellschaftlichem Bezug legen. Beabsichtigt ist die Eröffnung zusätzlicher Forschungs- und Entwicklungsbedarfe und eine kreative Ideenfindung zu Betreiber- und Geschäftsmodellen zu unterstützen.
Die Förderung umfasst ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse als Open-Source-Lösungen verwertet werden und damit insbesondere den Innovationsstandort Deutschland stärken (innovationsunterstützende Dienstleistungen). Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. Antragstellerinnen und Antragsteller mit besonders verwertungsstarken Projekten können bei Skizzeneinreichung bereits eine Laufzeit von zehn Monaten beantragen. Hierfür ist eine erste sechsmonatige Entwicklungszeit vorzusehen, an die sich nach positiver Evaluation durch einen durch Jury, Begleitforschung, Zuwendungsgeberin und Projektträger besetzten Beirat eine viermonatige Vertiefung und Unterstützung für eine nachhaltige Nutzung der Vorhabenergebnisse anschließt.
Der Nachweis über die Höhe der notwendigen Eigenmittel muss in Form bonitätsprüfungsfähiger Unterlagen erfolgen (zum Beispiel Bankerklärungen über die entsprechende Höhe). Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich sinngemäß eine ordnungsgemäße Geschäftsführung der Antragstellerinnen und Antragsteller erkennen lassen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen sowie Teams mit vergleichbaren Kenntnissen sind ausschließlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten für sechsmonatige Projekte dürfen bei Einzelpersonen 50 000 Euro pro Projekt nicht übersteigen, bei Teams liegt die Grenze der Gesamtkosten bei 100 000 Euro. Bei zehnmonatigen Projekten dürfen die Gesamtkosten für die zweite Förderphase 33 337 Euro bei Einzelpersonen beziehungsweise 66 674 Euro bei Teams nicht überschreiten.
Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden als „De-minimis“-Beihilfe gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Gemeinkosten, die individuell bis zu 95 Prozent gefördert werden können.
Die Vorgaben der De-minimis-Verordnung sind zu berücksichtigen (siehe Anlage).
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten können den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ (Vordruck-Nr. 0047) sowie dem „Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen – Kostenbasis“ entnommen werden. Diese Unterlagen können abgerufen werden unter:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
7 Verfahren
Interessierten freien Programmiererinnen und Programmierern wird nachdrücklich empfohlen, sich vor der Beteiligung an dieser Bekanntmachung für eine Beratung mit dem Träger der Begleitforschung „Prototype Fund“ zu dieser Maßnahme in Verbindung zu setzen:
Prototype Fund der
Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
Singerstraße 109, 10179 Berlin
E-Mail: info@prototypefund.de
Internet: www.prototypefund.de
Der „Prototype Fund“ der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. berät bei der Zuordnung von Projektideen sowie der Antragstellung und begleitet alle interessierten freien Programmiererinnen und Programmierer während der Antragsphase sowie der Projektdurchführung.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Datenwissenschaften/Software-intensive Systeme
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Ansprechpersonen:
Frau Juliane Lukas
Telefon: +49 30/67055-8285
Telefax: +49 30/67055-742
E-Mail: Juliane.Lukas@dlr.de
Internet: http://www.softwaresysteme.dlr-pt.de
Herr Holger Konle
Telefon: +49 30/67055-766
Telefax: +49 30/67055-742
E-Mail: Holger.Konle@dlr.de
Internet: http://www.softwaresysteme.dlr-pt.de
Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe können über die Bewerbungsplattform der Begleitforschung jeweils ab zwei Monaten vor Einreichungsstichtag in digitaler Form Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Diese Plattform ist über das Internetportal www.prototypefund.de erreichbar, das auch die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung nötigen Informationen enthält.
Es sind vier Einreichungsstichtage vorgesehen:
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2. Januar 2025
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30. November 2025
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30. November 2026
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30. November 2027
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandkraft erlangt, muss dies auf der Plattform verbindlich bestätigt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze soll die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachweisen. Dazu wird auf der Internetseite www.prototypefund.de für den Bewerbungszeitraum ein Template bereitgestellt. Die Skizze muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Aufwandsplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Ziele des Vorhabens und die Arbeitsplanung vor dem Hintergrund des aktuellen Technologiestands erläutert werden. Für die geplanten Arbeiten müssen ebenfalls die angestrebte Innovation sowie die geplante Verwertung als Open-Source-Lösung dargelegt werden. Ein Bezug zur Nutzung des bestehenden Prototypen-Fundus ist wünschenswert.
Die Projektskizze soll folgende Informationen enthalten:
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Thema, Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse) der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, Höhe der Aufwände, Kurzzusammenfassung der Ziele und des Lösungswegs
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aktueller Technologiestand und Innovationscharakter des Lösungsansatzes, angestrebter (gesellschaftlicher beziehungsweise technischer) Nutzen, Abgrenzung von verwandten Ansätzen
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Darstellung der beantragenden Person beziehungsweise des beantragenden Teams, ihrer beziehungsweise seiner bisherigen Erfahrungen und Projekte
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Arbeitsplanung, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen und zeitlichem Ablauf
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Verwertungsperspektiven der Ergebnisse unter Open-Source-Lizenz, zu erwartender Praxiseinsatz sowie Anschlussmöglichkeiten.
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
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fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie
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Innovationshöhe des Lösungsansatzes, technologisches Potenzial, gesellschaftlicher Bedarf
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Qualifikation der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, eigene Vorarbeiten
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Perspektiven der Open-Source-Verwertung, zu erwartender Praxiseinsatz, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft, insbesondere am Standort Deutschland.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungsergebnissen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellerinnen und Antragstellern circa acht Wochen nach den Einreichungsstichtagen durch die Begleitforschung schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellerinnen und Antragsteller der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Projektskizze wird dabei (gegebenenfalls unter Umsetzung von Hinweisen aus der Begutachtung) als Vorhabenbeschreibung übernommen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich. Hierfür wird eine fördermaßnahmenspezifische Anleitung zur Verfügung gestellt. Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung ist der formgebundene Antrag dem beauftragten Projektträger spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung vorzulegen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Die Bewilligung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage des vollständigen formgebundenen Antrags. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und endet am 30. Juni 2029.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ute Bernhardt
Für diese Förderrichtlinie gelten die folgenden beihilferechtlichen Vorgaben:
Bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen sind die Vorgaben der in Nummer 1.3 genannten beihilferechtlichen Norm zu berücksichtigen.
1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger
Nach Artikel 3 Absatz 2 der De-minimis-Verordnung darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikels 2 der De-minimis-Verordnung zum Begriff „ein einziges Unternehmen“ sind dabei zu berücksichtigen.
Der Antrag auf Förderung nach dieser Förderrichtlinie gilt als Erklärung, dass die Antragstellerin und der Antragsteller die Anwendung der De-minimis-Verordnung als Rechtsgrundlage anerkennt und die hierin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere, dass durch die Fördermaßnahme die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Kumulierung von staatlicher Förderung für das betreffende Vorhaben/die betreffende Tätigkeit.
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, dass sie beziehungsweise er im Fall der Gewährung einer De-minimis-Förderung alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen mindestens für drei Jahre aufbewahrt.
2 Umfang der Zuwendung/Kumulierung
De-minimis-Beihilfen dürfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die beziehungsweise der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.
- 1
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2831/oj).
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