Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Richtlinie
zur Förderung von interdisziplinären Veranstaltungsreihen
für Studierende und Promovierende im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Ebenso generiert die biomedizinische Forschung immer größere Datenmengen. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. Von großer Bedeutung sind dabei die strukturierte Digitalisierung medizinischer Daten, die Ermöglichung einer institutionenübergreifenden Datennutzung sowie insbesondere auch die Nutzung und Entwicklung neuartiger Modellierungs- und Analyseansätze mit innovativen Methoden wie der künstlichen Intelligenz (KI).
Im Rahmen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des Bundes soll die datengetriebene Medizin weiterentwickelt und dafür auch die KI-basierte Diagnostik und Therapie verbessert werden. Dazu unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem mit der Medizininformatik–Initiative (MII), dem Förderschwerpunkt Systemmedizin einschließlich der Computational Life Sciences sowie Fördermaßnahmen in den Bereichen Datenanalyse und Datenteilen, Modellierung schwerer Infektionskrankheiten und Computational Neuroscience die Forschung und Entwicklung in den quantitativen, datengetriebenen Lebenswissenschaften an der Schnittstelle von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) und Medizin. Das BMBF leistet damit im Bereich eHealth einen wichtigen Beitrag, um die Chancen der Digitalisierung für die Medizin und Gesundheitsforschung zu nutzen und die Qualität in der Diagnostik, Therapie und Prävention von Erkrankungen zu verbessern.
Um mit der international rasch wachsenden Dynamik im Bereich eHealth Schritt halten zu können, muss Deutschland seine Forschungskapazitäten in Zukunft noch weiter ausbauen. Dafür werden hochqualifizierte, interdisziplinär ausgebildete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Schnittstelle von MINT und Medizin benötigt. Hier konkurriert die öffentlich geförderte Forschung mit anderen Disziplinen und der Industrie um die weltweit derzeit sehr gefragten Expertinnen und Experten für Informationstechnologie, Datenwissenschaften und KI.
Mit dem modular aufgebauten Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF durch die gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierestadien dazu beitragen, die besten Köpfe für eine wissenschaftliche Karriere in den interdisziplinären eHealth-Bereichen Medizininformatik, computergestützte biomedizinische Forschung und epidemiologische Modellierung zu gewinnen.
Bei derzeit rückgängigen Studierendenzahlen in den MINT-Fächern und angesichts des Fachkräftemangels und des weltweiten Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte ist es von essentieller Bedeutung, Studierende und Promovierende insbesondere auch aus den MINT-Fächern früh für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu begeistern und zu qualifizieren. Hinsichtlich interdisziplinärer und interprofessioneller Forschung ist es im frühen Stadium der wissenschaftlichen Ausbildung dabei oftmals schwierig, sich einer Fächergruppe zuzuordnen und eine Arbeitsgruppe zu finden, die den eigenen Forschungsinteressen entspricht. Daher besteht ein dringender Bedarf an geeigneten Vernetzungsmöglichkeiten.
1.1 Förderziel
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, Studierende und Promovierende insbesondere aus den nicht-medizinischen MINT-Fächern für datengetriebene Gesundheitsforschung und computergestützte biomedizinische Forschung (eHealth) zu begeistern, ihnen eine zusätzliche Qualifizierung für das wissenschaftliche Arbeiten in diesem Bereich zu ermöglichen und sie untereinander und mit einschlägigen Arbeitsgruppen zu vernetzen.
Die gezielte Adressierung dieser Personengruppe ist ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel an der Schnittstelle von MINT und Medizin entgegenzuwirken und die besten „Köpfe“ langfristig und nachhaltig für die akademische Forschung und Entwicklung im Bereich eHealth zu gewinnen.
Die Förderrichtlinie trägt zu den Handlungsfeldern „Eine KI-Kompetenzoffensive forcieren“ und „KI im Bereich Gesundheit: gesellschaftlicher Nutzen für alle“ des BMBF-Aktionsplans Künstliche Intelligenz1 bei.
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn mittelfristig interdisziplinäre Gruppen von Studierenden und Promovierenden vernetzt, fächer- und fakultätsübergreifend weiterqualifiziert sowie langfristig für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth interessiert und teilweise für die Mitarbeit in Forschungsprojekten an nationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen gewonnen werden konnten.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.
1.2 Zuwendungszweck
Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten zur Ausrichtung von mehrjährigen Veranstaltungsreihen, die eHealth-interessierten Studierenden und Promovierenden die Möglichkeit eröffnen, sich durch eine aktive Teilnahme an einer Serie von Veranstaltungsmodulen fachlich in der datengetriebenen Gesundheitsforschung und computergestützten biomedizinischen Forschung weiterzubilden und mit Gleichgesinnten und ausgewiesenen Expertinnen und Experten fächer- und institutionsübergreifend zu vernetzen. Den Teilnehmenden diverser Fachdisziplinen wird dabei über verschiedene Veranstaltungsformate während ihres Masterstudiums, ihrer Promotion oder einer vergleichbaren Ausbildungsphase die Möglichkeit geboten, Einblick in das interdisziplinäre und interprofessionelle Wissenschaftsgebiet eHealth zu gewinnen, die notwendigen Kontakte zu knüpfen und ihre interdisziplinären Kompetenzen zu stärken. Weiterhin erhalten die Teilnehmenden umfassende Einblicke, in welchen (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten Möglichkeiten der Mitarbeit und weiteren Karriereentwicklung für sie bestehen könnten.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte zur Ausrichtung von mehrjährigen Veranstaltungsreihen, die sich an wissenschaftsinteressierte Masterstudierende und Promovierende beziehungsweise Teilnehmende in einer vergleichbaren Ausbildungsphase insbesondere aus dem MINT-Bereich richten. Die Veranstaltungsreihen sollen dem Ziel dienen, die Teilnehmenden für die datengetriebene Gesundheitsforschung und die computergestützte biomedizinische Forschung (eHealth) zu begeistern, sie in diesem Bereich weiterzuqualifizieren und sie untereinander und mit einschlägigen Arbeitsgruppen zu vernetzen. Verbundprojekte setzen sich aus bis zu drei Partnern, zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen.
Die Ausgestaltung der Veranstaltungsreihen soll durch ein interdisziplinäres und fakultätsübergreifendes Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erfolgen, die auf dem Gebiet der eHealth forschen. An der Durchführung der Veranstaltungsreihen sollen international ausgewiesene Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen beteiligt werden. Auch die Einbindung von Praxispartnern und/oder einschlägigen Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft ist wünschenswert, soweit konzeptionell passend. Exkursionen zu nahe gelegenen, für das Wissenschaftsgebiet eHealth relevanten Einrichtungen, zum Beispiel Instituten und Kliniken, sind möglich.
Die Förderung umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nachbereitung und Auswertung der Veranstaltungsmodule. Veranstaltungsreihen sind hier definiert als eine Kombination mehrjähriger, aufeinander aufbauender oder aufeinander bezogener Veranstaltungsmodule (zum Beispiel Workshops, Summer Schools und digitale Austausch-/Qualifizierungsformate) mit einer Projektlaufzeit von insgesamt bis zu drei Jahren. Diese Veranstaltungsreihen sollen an Masterstudierende und/oder Promovierende beziehungsweise Teilnehmende in einer vergleichbaren Ausbildungsphase aus dem In- und Ausland, bevorzugt aus der EU, gerichtet sein. Der Anteil der ausgewählten Studierenden und Promovierenden aus den geförderten ausrichtenden Einrichtungen sollte dabei in der Regel ein Viertel nicht überschreiten. Mindestens die Hälfte der Teilnehmenden sollte aus in Deutschland beheimateten Institutionen stammen.
Die Veranstaltungsreihen sollen insbesondere der nachhaltigen Netzwerkbildung dienen. Durch die einzelnen Veranstaltungsmodule sollen darüber hinaus Interdisziplinarität, Interprofessionalität und der wissenschaftliche Austausch gestärkt und ein Anwendungsbezug vermittelt werden. Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, eigene aktive Beiträge zu den Veranstaltungen zu leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.
Die Berücksichtigung digitaler und interaktiver Formate in Ergänzung zu Präsenzterminen ist ausdrücklich erwünscht. Dabei sollten sich die Präsenzformate in der Regel auf eine konstante Gruppe von etwa 20 bis 40 ausgewählten Teilnehmenden beschränken. Über digitale und/oder hybride Formate können zusätzlich weitere Interessierte erreicht und die nachhaltige Vernetzung befördert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Veranstaltungsmodule an größere wissenschaftliche Veranstaltungen anzugliedern. Hierbei muss der eigenständige Charakter der Veranstaltungsmodule deutlich erkennbar bleiben.
Die Veranstaltungsreihen sollen einen inhaltlichen Bezug zur Medizininformatik, Systemmedizin, epidemiologischen Modellierung und/oder computergestützten Biomedizin aufweisen, wobei innovative Forschungsthemen und Methodenworkshops zur Einführung und Einübung rechnergestützter Arbeitsmethoden und fächer- und disziplin-übergreifender Denkansätze bis hin zu überfachlichen Qualifizierungskonzepten gleichermaßen willkommen sind. Auch sind besondere Akzente auf der Brückenbildung von der Datengenerierung bis zur Datenanalyse sowie auf der Einbindung von praktischen Arbeiten, wie zum Beispiel anwendungsorientierter Datenanalyse, erwünscht. Die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Wissenschaftsgebiet eHealth, zum Beispiel rechtliche, regulatorische und ethische Fragestellungen, ist erwünscht. Die Problematik des sogenannten Gender Data Gap sowie andere Diversitätsaspekte sollen bei den Veranstaltungsinhalten in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Nicht gefördert werden die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungsmodulen, die Bestandteil von universitären Curricula beziehungsweise von Graduiertenprogrammen sind oder Projekte, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Vorleistungen
Die antragstellenden Projektleiterinnen und Projektleiter müssen durch einschlägige interdisziplinäre Vorarbeiten und Qualifikationen in Forschung und Entwicklung im Bereich eHealth sowie Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen ausgewiesen sein. Das Team von Antragstellenden sollte die entsprechenden Erfahrungen instituts-/fakultätsübergreifend und gegebenenfalls interprofessionell an der Schnittstelle von MINT und Medizin nachweisen können.
Zusammenarbeit
Die Partner eines Verbundprojekts (maximal drei) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).4
Planung, Durchführung und Nachbereitung
Die einzelnen Veranstaltungsmodule der Veranstaltungsreihen sollen auf verschiedene Termine über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren aufgeteilt werden.
Alle Veranstaltungsmodule müssen in Deutschland stattfinden. Lediglich bei der Planung einzelner Module durch eine deutsche in Kooperation mit einer ausländischen Forschungseinrichtung kann ein Teil eines Veranstaltungsmoduls im Ausland stattfinden. Hierbei ist eine Absichtserklärung (Letter of Intent) der kooperierenden ausländischen Einrichtung über die Finanzierung der Aufwendungen für den im Ausland stattfindenden Anteil vorzulegen.
Bereits die Anträge für Veranstaltungsreihen müssen die Konzepte für die Auswahl von Teilnehmenden und das Veranstaltungsprogramm enthalten.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Projekte beziehungsweise Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Beantragt werden können beispielsweise Mittel für:
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das zusätzlich notwendige Projektpersonal zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungsmodule (pro Projekt beziehungsweise Verbund insgesamt in der Regel maximal einem halben Äquivalent einer E13-Stelle entsprechend);
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studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte;
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Reisen, Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmenden;
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Reisen, Unterbringung und Verflegung der beteiligten externen Referentinnen und Referenten;
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Verbrauchsmaterialien für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind;
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die Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet oder zusätzliche Aufwendungen für die Durchführung hybrider und/oder digitaler Veranstaltungsformate (wie zum Beispiel technische Unterstützung oder Lizenzen);
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Open-Access-Publikation von Veranstaltungsergebnissen, die während der Laufzeit des Vorhabens entstehen oder eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Ergebnisse am Ende der Veranstaltungsreihe;
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Anmietung externer Räumlichkeiten einschließlich der notwendigen technischen Ausstattung, wenn nachweislich keine geeigneten Räumlichkeiten der antragstellenden Einrichtungen zur Verfügung stehen;
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in begründeten Fällen Aufträge an Dritte, zum Beispiel für die Betreuung mitreisender Kinder.
Für Veranstaltungsmodule, die in Kooperation zwischen einer deutschen und einer ausländischen Einrichtung durchgeführt werden und bei denen ein Veranstaltungsteil im Ausland stattfindet, können die Reisekosten der an deutschen Einrichtungen angesiedelten Teilnehmenden zum ausländischen Veranstaltungsteil beantragt werden. Die sonstigen Aufwendungen für die Durchführung des im Ausland stattfindenden Teils müssen jedoch von der ausländischen Einrichtung getragen werden.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5
Nicht gefördert werden Stipendien für Teilnehmende und/oder Honorare für Referentinnen und Referenten. In beiden Fällen wird ein entsprechendes Eigeninteresse vorausgesetzt.
Eine Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken wird nicht gewährt.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystem
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen sind
Frau Dr. Heike Kaasch, Telefon: 0228 3821-2369 und
Frau Dr. Bärbel Edelmann-Stephan, Telefon: 0228 3821-1639
Internetadresse: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen
(https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
7.2 Einstufiges Antragsverfahren
Dem Projektträger ist bis
spätestens 16. September 2024 |
ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Verbindliche Anforderungen an die Unterlagen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen
(https://projekttraeger.dlr.de/media/gesundheit/leitfaden/Leitfaden_eHealth_Veranstaltungsreihen.pdf)
niedergelegt.
Unterlagen, die den niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- –
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Relevanz der vorgeschlagenen Veranstaltungsreihe in Bezug auf Ziele und Fördergenstand dieser Richtlinie, insbesondere der Förderung der nachhaltigen Vernetzung und Weiterqualifizierung der Teilnehmenden und Gewinnung von Fachkräften für den Wissenschaftsbereich eHealth;
- –
-
Angemessenheit des Auswahlverfahrens und Reichweite des angesprochenen Teilnehmendenkreises (überregional, interdisziplinär, Beteiligung von Wissenschaftlerinnen beziehungsweise Studentinnen);
- –
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Qualität und Angemessenheit der ausgewählten Veranstaltungsformate, -medien und –frequenz sowie der geplanten Auswertung der einzelnen Veranstaltungsmodule;
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Umsetzbarkeit des Programmes inkl. Struktur des Arbeitsplans und zeitliche Umsetzung;
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-
Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
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Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
- –
-
Expertise und Interdisziplinarität der beteiligten Personen/Institutionen.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Klein
Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/17593.php zu finden.
- 1
- BMBF-Aktionsplan „Künstliche Intelligenz“ – https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/digitale-wirtschaft-und-gesellschaft/kuenstliche-intelligenz/ki-aktionsplan.html
- 2
- EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
- 3
- Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
- 4
- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
- 5
- Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
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