Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Richtlinie
zur Förderung von Projekten
zum Thema Forschung zu finanzieller Bildung
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Finanzielle Bildung bedeutet Chancen für mehr Wachstum und Wohlstand. Sie ist die Grundvoraussetzung für kompetente ökonomische Teilhabe in modernen, marktwirtschaftlich verfassten Gesellschaften. Als wesentlicher Teil der Allgemeinbildung leistet finanzielle Bildung einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Sie ist Teil der ökonomischen Bildung und öffnet den Blick auf die Funktionsweise unseres Wirtschafts- und Finanzsystems. Gerade vor dem Hintergrund aktueller sozioökonomischer Entwicklungen kommt der finanziellen Bildung eine besondere Bedeutung zu: Der demografische Wandel und die gestiegene Notwendigkeit der privaten Vorsorge, die Erosion klassischer Erwerbsbiografien und multiple globale Krisen, die zu gesamtgesellschaftlich gestiegenen Unsicherheiten führen, erfordern von den Bürgerinnen und Bürgern fundiertes finanzielles Handlungswissen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Ebenso trägt finanzielle Bildung dazu bei, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Vielfalt und Ausdifferenzierung von Finanzdienstleistungen und -produkten, souverän zu agieren. Finanzielle Bildung trägt ebenso dazu bei, Hemmschwellen hinsichtlich einer kompetenten Teilhabe Aller am Finanzsystem abzubauen. Finanziell kompetente Individuen sind insgesamt besser dazu in der Lage, finanzielle Herausforderungen zu bewältigen und abgewogene, langfristige Finanzentscheidungen zu treffen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für wirtschaftliche Stabilität und eine Erhöhung des Wohlstands. Finanzielle Bildung soll dabei ein selbstbestimmtes finanzielles Handeln in sozialer Verantwortung in allen Phasen des Lebens stärken. In globalisierten Strukturen können finanzielle Entscheidungen von Individuen direkte und indirekte Auswirkungen auf soziale, ökonomische und ökologische Lebensbedingungen anderer haben.
Die vorliegende Bekanntmachung ist eingebettet in die ressortübergreifende Initiative „Finanzielle Bildung“, welche in Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt wird. Die Initiative „Finanzielle Bildung“ beinhaltet neben der Stärkung der Forschung zu finanzieller Bildung auch die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie und die Schaffung einer zentralen Finanzbildungsplattform zur Bündelung und Vernetzung von Angeboten in diesem Bereich. Mit diesem Vorgehen setzen BMBF und BMF die Empfehlung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um, für die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Finanzbildungsstrategie zu erarbeiten.
Die Förderung der Forschung zur finanziellen Bildung im Rahmen dieser Richtlinie bettet sich programmatisch in die empirische Bildungsforschung des BMBF ein. Mit der Förderung „Forschung zu finanzieller Bildung“ wird ein wichtiger Baustein gelegt, um Bildungsbarrieren abzubauen und so zu mehr Bildungsgerechtigkeit in allen Lebensphasen beizutragen.
Durch die Forschung zur finanziellen Bildung sollen Erkenntnisse generiert werden, um auf Basis einer verbesserten Forschungs- und Datengrundlage Angebote zur finanziellen Bildung evidenzbasiert entwickeln zu können. Ebenso soll die Forschung zur finanziellen Bildung auf dieser Basis Erkenntnisse generieren, um die finanzielle Kompetenz der Menschen in Deutschland zu verbessern. Finanzielle Kompetenz umfasst – gemäß OECD – finanzielles Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die notwendig sind, um fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen und letztendlich individuelles finanzielles Wohlergehen zu erreichen. Finanzielles Wissen ist eine wichtige Komponente der finanziellen Allgemeinbildung, um Finanzprodukte und -dienstleistungen zu vergleichen und angemessene, gut informierte finanzielle Entscheidungen treffen zu können. Grundkenntnisse von Finanzkonzepten gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eigenständig handeln können, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Neben ausreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten beeinflusst auch die Einstellung einer Person ihre Entscheidung für eine bestimmte finanzielle Handlung. Das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre finanziellen Handlungen beeinflussen letztendlich, sowohl kurz- als auch langfristig, ihre finanzielle Situation.
Der Definition der OECD folgend, sollte finanzielle Kompetenz mehrdimensional verstanden werden. Dies beinhaltet neben der eigenverantwortlichen Entscheidung für individuellen Konsum und Finanzprodukte, Versicherungen oder Altersabsicherungen auch die Verantwortung für reflektierte und individuell abgewogene Entscheidungen innerhalb eines gesamtgesellschaftlichen Kontextes.
1.1 Förderziel
Übergeordnetes Ziel dieser Richtlinie ist es, die Forschungs- und Datengrundlage zur finanziellen Bildung in Deutschland zu verbessern und Forschungserkenntnisse zur Stärkung einer evidenzbasierten finanziellen Bildung zu generieren. Daraus sollen anwendungsorientierte Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung in allen Bildungsetappen abgeleitet werden. Auf diese Weise soll die finanzielle Bildung in Deutschland lebensphasenübergreifend verbessert werden, so einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten und individuelle Potenziale fördern.
Finanzielle Bildung ist ein interdisziplinäres Forschungsgebiet, welches das Potenzial aufweist verschiedene wissenschaftliche Zugänge zu verbinden, zum Beispiel aus den Wirtschaftswissenschaften, den Bildungswissenschaften, der Psychologie, der Erziehungswissenschaft, der Soziologie oder der Wirtschaftspädagogik. Um finanzielle Kompetenz im Bildungsbereich erfolgreich auszubauen, braucht es darüber hinaus das Zusammenwirken von Akteurinnen und Akteuren aus der Forschung mit weiteren Akteurinnen und Akteuren, zum Beispiel aus der Bildungspraxis. Innovative Forschungsmethoden und -formate sollen Wissenschafts-Praxis-Kooperationen ermöglichen und so zu Finanzbildungsmaßnahmen beitragen, welche bestehende Zugänge zu finanzieller Bildung mit relevanten Disziplinen der Lehr-Lernforschung verknüpfen.
1.2 Zuwendungszweck
Zur Erreichung dieses Ziels sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen grundlegende Erkenntnisse zur finanziellen Bildung in allen Lebensphasen verbunden werden mit handlungsorientierten Ansätzen zur Realisierung von Maßnahmen sowie deren Evaluation und Wirksamkeit. Die Projekte sollen datenbasierte Aussagen zur Anwendung, Wirkung und Vermittlung von finanzieller Bildung ermöglichen.
Die Forschungsansätze sind daher konsequent an einer Wirkung für die Praxis auszurichten. Für das Personal in Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen und weiteren Institutionen, in denen finanzielle Bildung vermittelt wird, soll damit eine konzeptionelle Grundlage für die Vermittlung finanzieller Bildung geschaffen werden. Dazu ist die Anwendbarkeit in der Praxis und ihre Integrierbarkeit in bestehende Abläufe von Anfang an mitzudenken und in transferorientierten Konzepten festzuhalten. Zur Stärkung des Anwendungsbezugs können deshalb Akteurinnen und Akteure, die bereits in der Vermittlung finanzieller Kompetenzen aktiv sind, als Kooperationspartner in die Forschungssettings miteinbezogen werden. Um die Verbindung von Wissenschaft und Praxis zu stärken, werden solche Projekte, die eine Zusammenarbeit von Wissenschaft und Bildungs- beziehungsweise Praxisakteuren stärken und konzeptionell berücksichtigen, ausdrücklich begrüßt. Die Maßnahmen, die in den Forschungsprojekten entwickelt werden, sollen theoretisch und empirisch fundiert und zugleich praxistauglich und auf andere Kontexte übertragbar sein.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei einer Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bilden § 96 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) (zur Finanzierung) und § 34 BHO sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften die Rechtsgrundlagen für eine Förderung.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Erforschung finanzieller Bildung in allen Lebensphasen. Die geförderten Projekte sollen sich damit auseinandersetzen, wie finanzielle Bildung in den einzelnen Bildungsetappen zielgruppenspezifisch gefördert werden kann. Grundlage dafür ist die Auseinandersetzung mit dem Bildungsbegriff innerhalb des Forschungsfeldes finanzieller Bildung. Zudem soll untersucht werden, wie Individuen ihr Wissen in konkrete Handlungen überführen können (Überwindung der Einstellungs-Verhaltens-Lücke). In den Forschungsvorhaben können auch die digitale Finanzbildung und die Untersuchung der Wirkung von digitalen Transformationsprozessen auf finanzielle Bildung gefördert werden.
Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte zuordnen:
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Systematic Review zum Stand der Forschung der finanziellen Bildung in einzelnen Bildungsetappen in Deutschland:
Hierunter werden die systematische Erfassung und Zusammenführung internationaler wie nationaler Forschungsergebnisse verstanden. Vor dem Hintergrund einer konkreten weiterführenden Forschungsfrage sollen vorhandene Ergebnisse mithilfe geeigneter wissenschaftlicher Methoden (metaanalytisch) ausgewertet und systematisch nutzbar gemacht werden.
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(Weiter-)Entwicklung eines Kompetenzrahmens für die finanzielle Bildung, im Sinne einer Beschreibung, was Personen unterschiedlicher Lebensphasen wissen und können sollten:
Unter Berücksichtigung bestehender Kompetenzrahmen und aufbauend auf bisherigen konzeptionellen Arbeiten zur finanziellen Bildung sollen Kompetenzrahmen entwickelt werden, welche auf aktuellen Erkenntnissen der Kompetenzforschung aufbauen. Dabei sollen unterschiedliche Bildungsetappen und Lebensphasen berücksichtigt werden.
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Entwicklung, Erprobung und Evaluation valider Instrumente zur Messung finanzieller Kompetenz auf Grundlage eines Kompetenzrahmens:
Um die finanzielle Kompetenz valide messen zu können, werden wissenschaftlich fundierte Messinstrumente benötigt. Diese sollen im Rahmen der Förderung entwickelt, erprobt und evaluiert werden und zu einem Kompetenzrahmen in Bezug gesetzt werden.
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Aufbau einer validen Datenbasis zum Stand der finanziellen Bildung in Deutschland:
Erforscht werden soll der aktuelle Stand der finanziellen Bildung in Deutschland für ausgewählte relevante Bildungsetappen auf Grundlage eines anschlussfähigen Kompetenzrahmens zur Messung finanzieller Kompetenz.
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Didaktische Entwicklung, Erprobung und Evaluation innovativer Lehr-/Lernangebote und Bildungsmaterialien für spezifische Zielgruppen in formalen, non-formalen und informellen Settings entlang der Bildungsetappen des lebenslangen Lernens und auf Basis eines (bestehenden oder zu entwickelnden) Kompetenzrahmens:
In Bezug auf die Bildungsetappen in den einzelnen Phasen des lebenslangen Lernens sollen Angebote für Lehrende und Lernende entwickelt werden, die unter Bezugnahme auf Kompetenzrahmen zur finanziellen Bildung Bildungsangebote didaktisch fundiert entwickeln, erproben und evaluieren. Als Bildungsangebote können auch Serious Games verstanden werden. Dabei sind die den einzelnen Lebensphasen spezifischen Lernvoraussetzungen umfassend zu berücksichtigen und so ein Bezug zwischen den allgemeinen Anforderungen an Bildung in den einzelnen Lebensphasen und der finanziellen Bildung im Speziellen herzustellen.
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Wirksamkeitsforschung zu begünstigenden und hemmenden Faktoren für eine gelingende finanzielle Bildung:
Um die Wirkung von gestalteten Lerngelegenheiten zur Entwicklung finanzieller Kompetenz und den ihr zugrunde liegenden Wirkmechanismen zu erfassen, sollen diese begünstigende und hemmende Faktoren untersucht werden. Insbesondere sollen auch Gelingensbedingungen für die nachhaltige Implementation von Lerngelegenheiten finanzieller Bildung analysiert werden.
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Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Qualifizierungsangeboten im Bereich der finanziellen Bildung für Lehrpersonal und Planende in der Erwachsenenbildung:
Entwickelt werden sollen Konzepte, die die Professionalisierung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung zum Thema Finanzkompetenz und die Fortbildung weiterer Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch des Personals, welches die Angebote in Weiterbildungseinrichtungen plant, mithilfe geeigneter Qualifizierungsformate adressieren.
Der Erfolg der geförderten Forschungsvorhaben wird ex-post gemessen. Die nachfolgenden Kriterien sollten sich im Forschungsdesign widerspiegeln:
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theoretische Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
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Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden und des Forschungszugangs,
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Anwendungsbezug beziehungsweise Beitrag, die finanzielle Bildung in der Bildungspraxis zielgruppengerecht zu verbessern,
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Beteiligung wesentlicher Akteurinnen und Akteure sowie Perspektiven in der Entwicklung konkreter Maßnahmen,
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Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Wirkung über den Förderzeitraum hinaus,
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Übertragbarkeit und Verallgemeinerbarkeit der Beispiele guter Praxis.
Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ist in allen Forschungsvorhaben grundsätzlich anzustreben. Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden beziehungsweise Postdoktorandinnen und Postdoktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird.
Ergänzend zu den Forschungsvorhaben wird ein Metavorhaben gefördert, das Forschungshintergründe, Forschungsprozesse und Ergebnisse der Vorhaben im Sinne einer Synthese zusammenführt sowie in den Diskurs zu finanzieller Bildung einbringt. Insbesondere sollen verallgemeinerbare Erkenntnisse und Beispiele guter Praxis herausgearbeitet sowie in geeigneter Form für Politik, Forschung und Bildungspraxis aufbereitet werden. Ziel ist dabei, die Anschlussfähigkeit zu wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten herzustellen und eine Übertragbarkeit zu ermöglichen.
Darüber hinaus begleitet das Metavorhaben die geförderten Projekte bei der Umsetzung ihrer Forschung, indem es Räume für den fachlichen und methodischen Austausch öffnet, die sich sowohl an die Wissenschaft als auch an die Praxis richten.
Im Einzelnen soll das Metavorhaben die folgenden Aufgaben übernehmen:
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Begleitforschung der Forschungsvorhaben und daraus ableitende eigene Forschungssynthesen beispielsweise aus den jeweilig festgestellten Gelingensbedingungen und Qualitätsstandards und wissenschaftliche Zusammenführung zu einem Gesamtbild für eine weitere Nutzung in Wissenschaft, Praxis und Verwaltung,
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adressatinnen- und adressatengerechte Aufbereitung der projektübergreifenden Forschungs- und Entwicklungsergebnisse inklusive Verbesserung der Sichtbarkeit inhaltlicher Schwerpunkte im Kontext der finanziellen Bildung sowie Weiterentwicklung und Schärfung gesetzter Themen,
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laufende Beobachtung der Entwicklung angrenzender Handlungs- und Forschungsfelder sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich inklusive Rückkopplung der gewonnenen Erkenntnisse an die geförderten Vorhaben,
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aktive Mitwirkung bei Organisation und inhaltlicher Gestaltung von jährlich bis zu zwei Programmveranstaltungen des BMBF, im Rahmen derer Ergebnisse der geförderten Vorhaben präsentiert und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden,
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Organisation von Workshops, Diskussionsforen und Symposien, darunter auch spezielle Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, beispielsweise zur Stärkung der interdisziplinären Kompetenz oder spezifischer methodischer Kompetenzen für die Projektbeteiligten.
Zudem wird ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie eine regelmäßige Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer) erbeten. Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
Die aktive Einbindung von Praxispartnern in die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Metavorhabens ist ausdrücklich erwünscht.
Der Erfolg des geförderten Metavorhabens wird ex-post gemessen. Die nachfolgenden Kriterien sollten sich im Forschungsdesign widerspiegeln:
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Qualität und Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien mit den geförderten Forschungsvorhaben und übergreifend in der nationalen und internationalen Fachcommunity zur ökonomischen Bildung,
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fachliche Expertise im Bereich der ökonomischen Bildung, Erfahrungen mit interdisziplinären Kooperationen sowie Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und Praxis,
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Beteiligung wesentlicher Akteurinnen und Akteure bei der Wahl von Vernetzungs- und Kooperationsstrategien,
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Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Wirkung über den Förderzeitraum hinaus,
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Übertragbarkeit und Verallgemeinerbarkeit der Beispiele guter Praxis.
Zur Unterstützung des Transfers sind durch das BMBF Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation begleitend zu den Projekten vorgesehen (siehe https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/Infothek-1864.html).
Die in dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte verpflichten sich, diese Maßnahmen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von eigenen Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu sehen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für Forschungsvorhaben sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige private, nicht gewinnorientierte Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung und/oder -praxis.
Antragsberechtigt für das Metavorhaben sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige private, nicht gewinnorientierte Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung.
Die Verbundkoordination muss jeweils bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtung liegen.
In Einzelvorhaben sind jeweils nur staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Das BIBB kann sich entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben des § 34 BHO in Einzel-/Verbundvorhaben beteiligen. Es ist unbeschadet seiner Rechtsstellung als vom Bund grundfinanzierte, bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts antragsberechtigt.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Ebenso wie die Forschungsvorhaben kann auch das Metavorhaben als Einzel- oder Verbundprojekt gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist. Die Verbundkoordination muss bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation liegen. Anträge von Verbundprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr antragstellenden Einrichtungen, zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen, die für die Umsetzung des Forschungsprojekts notwendig sind, zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt.
Herausforderungen und Bedarfe der Praxis sowie Anwendungswissen sind von Anfang an in die Forschung einzubeziehen. Ein Wissensaustausch zwischen Bildungspraxis und Wissenschaft ist wichtiger Bestandteil des Projekts. Besonders gewünscht sind Forschungsprojekte, die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger mit einbeziehen, zum Beispiel aus der Bildungspraxis, um bereits im Forschungsprozess den Transfer vorzubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären. Die entsprechende Einbindung der Partner ist im Antrag zu verankern und darzustellen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Alle Zuwendungsempfänger, ebenso alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein.
Neben den Verbundpartnern, die in der zweiten Stufe einen eigenen Förderantrag stellen, sollen auch die für die Erfüllung der Ziele notwendigen Kooperationspartner (assoziierte Partner) mittels einer Interessens- und/oder Absichtserklärung (LOI) in die Verbundvorhaben eingebunden werden. Diese assoziierten Partner stellen keinen Antrag.
Die Zusammenarbeit mit dem Metavorhaben ist für die geförderten Projekte verpflichtend. Gleichzeitig ist für das Metavorhaben die Zusammenarbeit mit den Forschungsvorhaben dieser Förderung verpflichtend.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu vierjährige Vorhaben gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Das geförderte Metavorhaben ist auf eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung des Verbundvorhabens richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf.
Zuwendungsfähig sind insbesondere:
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Mittel für das zusätzliche notwendige Projektpersonal im Sinne eines projektspezifischen Mehrbedarfs,
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Mittel für Personal, das durch die Einbindung von Praxispartnern erforderlich ist,
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Mittel für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden,
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Mittel für die Vergabe von weiteren projektspezifisch notwendigen Aufträgen an Dritte, zum Beispiel für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie auch Dolmetsch- sowie Übersetzungsdienste, sofern die fachlich abgrenzbare Teilaufgabe nachweislich nicht vom Zuwendungsempfänger selbst erbracht werden kann und unter wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Höhe der Auftragsvergaben sollte 25 % der Fördersumme nicht übersteigen.
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Sachmittel, unter anderem für
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Open Access-Veröffentlichungen wie Abstract- und Tagungsbände (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open Access-Zeitschriften, Open Access-Druckerzeugnisse oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden),
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Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten beziehungsweise Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
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Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Im Sinne einer nachhaltigen Medienproduktion sind Printvarianten in begründeten Einzelfällen möglich. Vorzuziehen ist die Nutzung digitaler Medien/Veröffentlichungsmöglichkeiten.
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Druckkosten für im Rahmen des Projekts entwickelte Materialien und Produkte (in begründeten Einzelfällen); vorzuziehen ist die Nutzung digitaler Medien/Veröffentlichungsmöglichkeiten.
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Soft- und Hardware, die zur projektspezifischen Umsetzung notwendig ist.
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Reisemittel, unter anderem für
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projektbezogene Reisen sowie Unterbringung im Inland,
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Teilnahme an vom BMBF geförderten Austausch- und Vernetzungsformaten und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stattfinden, können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen pro Jahr Mittel in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person beantragt werden.
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Teilnahme an der Bildungsforschungstagung des BMBF. Diese findet in der Regel alle zwei Jahre statt. In diesem Zusammenhang können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen zusätzlich pro Tagung bis zu 300 Euro beantragt werden. Die nächste Tagung findet voraussichtlich 2025 statt.
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Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen und Kongressen. Dafür können maximal pro beantragter wissenschaftlicher Stelle pro Jahr in der Regel für bis zu zwei Reisen zu nationalen Tagungen und Kongressen bis zu 700 Euro je Reise und für in der Regel maximal eine Reise ins europäische Ausland bis zu 1 200 Euro beantragt werden (Reisekosten inklusive Tagungsgebühren). Für außereuropäische Reisen sind immer gesonderte Erläuterungen und Kalkulationen vorzulegen.
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Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung des Metavorhabens, um den Austausch aller Projektbeteiligten zu gewährleisten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
Sofern es vorgesehen ist, im Rahmen des Projekts Daten zu erheben, ist mit dem Antrag auf Zuwendung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender
Abteilung Berufliche Aus- und Weiterbildung, Integration
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: finanzielle-bildung@dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FIBI&b=FIBI_A&t=SKI). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Antragsverfahren
7.2.1 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 4. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Die Projektskizzen sind bis spätestens 4. März 2024 mit dem oben genannten elektronischen Antragssystem einzureichen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die vorzulegende Projektskizze hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen:
Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt bis zu zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüberhinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung gegebenenfalls nicht berücksichtigt.
Die Projektskizze für die Forschungsvorhaben ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:
- A.
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Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Projektskizze):
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Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym,
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Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (inklusive Anzahl der Projekte im Verbund),
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Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitungen aller Projekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person),
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gegebenenfalls weitere beteiligte Akteurinnen und Akteure,
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geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts,
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Fördersumme (inklusive Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale),
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Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter.
- B.
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Inhaltsverzeichnis
- C.
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Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Projekt:
- 0.
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Kurze Zusammenfassung (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- I.
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Ziele:
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Fragestellung und Gesamtziel des Projekts
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Bezug des Projekts zu den Zielen der Förderrichtlinie (inklusive Bezug zur adressierten Zielgruppe)
- II.
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Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands
- III.
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Herleitung des Forschungsbedarfs anhand von gesellschaftlichen, bildungspolitischen und/oder bildungspraktischen Herausforderungen
- IV.
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Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:
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theoretische(r) Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n),
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Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren,
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kurze Beschreibung der Arbeitspakete,
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sofern zutreffend: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Verbundpartnern,
- –
-
Begründung der geplanten Projektlaufzeit.
- V.
-
Mögliche Kooperation mit Dritten, zum Beispiel aus der Bildungspraxis:
- –
-
Darstellung, wie durch Kooperation mit der Praxis Forschungsergebnisse und Konzepte gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis entwickelt, reflektiert, optimiert werden und dadurch die Berücksichtigung von Bedarfen der Bildungspraxis sichergestellt ist.
- D.
-
Anlagen (außerhalb der angegebenen Seitenzahl), alle Anlagen sind als ein Dokument einzureichen:
- I.
-
Angaben zum Finanzbedarf: Ausgaben beziehungsweise Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (tabellarisch und, sofern zutreffend, inklusive der beantragten Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Deckblatt der Projektskizze übereinstimmen müssen (maximal 1 000 Zeichen inklusive Leerzeichen, bei Verbünden pro Verbundpartner).
- II.
-
CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter sowie Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung unter Einbezug folgender Punkte (pro Person maximal 2 000 Zeichen inklusive Leerzeichen):
- –
-
einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal fünf),
- –
-
laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang) einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld,
- –
-
erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte.
- III.
-
Literaturverzeichnis
- IV.
-
Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind vorzulegen (maximal 1 500 Zeichen):
- –
-
Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür ist durch umfassende Information über die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de/daten-finden) zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird.
- –
-
Darstellung der Realisierbarkeit des Daten- oder Feldzugangs (zum Beispiel Kontakte zu Personen und Institutionen aus der Praxis) sowie der gegebenenfalls zu erwartenden Genehmigungsauflagen für die Datenerhebung.
- V.
-
Im Fall der Arbeitsteilung im Verbund und bei Kooperationen mit Dritten, zum Beispiel der Bildungspraxis, sind vorzulegen:
- –
-
Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:
- –
-
Angemessenheit der theoretischen Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
- –
-
Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden und des Forschungszugangs,
- –
-
Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts,
- –
-
Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung, inklusive Angemessenheit der geplanten Projektlaufzeit,
- –
-
Gewährleistung des Feld-/Datenzugangs,
- –
-
Expertise der beteiligten Personen/Institutionen,
- –
-
Angemessenheit der Interdisziplinarität,
- –
-
Notwendigkeit der Erhebung eigener Daten sowie Nachnutzbarkeit der Daten (bei eigener Datenerhebung),
- –
-
Erfolgsaussichten sowie voraussichtliches Potenzial im Hinblick auf Verbreitung, Verwertung und Nachhaltigkeit der entwickelten Konzepte, Strukturen, Materialien,
- –
-
bei Verbundprojekten: Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund.
Die Projektskizze des Metavorhabens ist folgendermaßen gegliedert:
- A.
-
Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite):
- –
-
Titel/Thema des Metavorhabens und Akronym,
- –
-
Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (inklusive Anzahl der Projekte im Verbund),
- –
-
Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitungen aller Projekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person),
- –
-
beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
- –
-
Fördersumme (inklusive Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale),
- –
-
Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter.
- B.
-
Inhaltsverzeichnis
- C.
-
Beschreibung des Vorhabens
- 0.
-
Kurze Zusammenfassung (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- I.
-
Ziele des Vorhabens
- –
-
Fragestellung und Gesamtziel des Vorhabens
- –
-
Bezug des Vorhabens zu den Zielen der Förderrichtlinie
- II.
-
Darstellung des Stands von Wissenschaft und Praxis, bisherige eigene Arbeiten inklusive Aufzählung bisheriger einschlägiger Publikationen
- III.
-
Konzept für die Vernetzung der im Förderschwerpunkt geförderten Forschungsvorhaben
- IV.
-
Analysekonzept zur Beobachtung der Ergebnisse aus den Forschungsprojekten und der Entwicklungen im Förderschwerpunkt inklusive kurzer Beschreibung der Arbeitspakete und Meilensteine
- V.
-
Verwertungsplanung
- VI.
-
Mögliche Kooperation mit Dritten, zum Beispiel aus der Bildungspraxis, sowie Darstellung des angestrebten Transfer- und Disseminationskonzepts:
- –
-
Darstellung, wie durch Kooperation mit der Praxis Forschungsergebnisse und Konzepte gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis entwickelt, reflektiert, optimiert werden und dadurch die Berücksichtigung von Bedarfen der Bildungspraxis sichergestellt ist.
- –
-
Darstellung des Transfer- und Disseminationskonzepts, aus dem hervorgeht, wie durch die Kooperation unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft und Praxis die Forschungsergebnisse nachhaltig implementiert und in der Breite nutzbar gemacht werden. Neben der Beschreibung transferförderlicher Produkte sollen auch die Aktivitäten zum Aufbau und der Unterstützung von Netzwerken beschrieben werden, die auch nach der Projektlaufzeit Bestand haben können.
- D.
-
Anlagen (außerhalb der angegebenen Seitenzahl), alle Anlagen sind als ein Dokument einzureichen:
- I.
-
Angaben zum Finanzbedarf: Ausgaben beziehungsweise Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (tabellarisch und, sofern zutreffend, inklusive der beantragten Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Deckblatt der Projektskizze übereinstimmen müssen (maximal 1 000 Zeichen inklusive Leerzeichen, bei Verbünden pro Verbundpartner).
- II.
-
CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter sowie Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung unter Einbezug folgender Punkte (pro Person maximal 2 000 Zeichen inklusive Leerzeichen):
- –
-
einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal fünf),
- –
-
laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang) einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld,
- –
-
erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte.
- III.
-
Literaturverzeichnis
- IV.
-
Im Fall der Arbeitsteilung im Verbund und bei Kooperationen mit Dritten, zum Beispiel der Bildungspraxis, sind vorzulegen:
- –
-
Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).
- V.
-
Kurze Darstellung der Erfahrungen in der adressatinnen- und adressatengerechten Aufbereitung von wissenschaftlichen Ergebnissen, Fachkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen).
Für die Auswahl des Metavorhabens gelten folgende Kriterien:
- –
-
Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans,
- –
-
Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien mit den geförderten Forschungsvorhaben und übergreifend in der nationalen und internationalen Fachcommunity zur ökonomischen Bildung,
- –
-
fachliche Expertise im Bereich der ökonomischen Bildung, Erfahrungen mit interdisziplinären Kooperationen sowie Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und Praxis,
- –
-
Festlegung von Meilensteinen mit quantitativen beziehungsweise nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
- –
-
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- –
-
Qualität und Aussagekraft des Verwertungs- und Transferplans,
- –
-
realistische und nachvollziehbare Gesamtfinanzierung.
Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten ausgewählt. Skizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ebenso begründet die Auswahl der Projektskizze für die zweite Verfahrensstufe (siehe Nummer 7.2.2) keinen Anspruch auf eine Förderung.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Wird die Endfassung des Förderantrags nicht elektronisch signiert, muss er nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte beziehungsweise den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag (in einfacher Ausfertigung, nicht gebunden) ist in Papierform auf dem Postweg an den DLR Projektträger zu übersenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, auch ohne qualifizierte elektronische Signatur, das TAN-Verfahren in „easy-Online“ zu nutzen. Durch die TAN-basierte Unterschrift entfällt die Notwendigkeit, eine Papierversion mit Unterschrift postalisch einzureichen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Förderantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbunds gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn die Förderanträge aller Verbundpartner (jeweils inklusive der abgestimmten Vorhabenbeschreibung) entweder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur beziehungsweise TAN-basierten Unterschrift versehen oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben beim DLR Projektträger eingereicht wurden.
Die Vorhabenbeschreibung hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen: Der maximale Umfang der Vorhabenbeschreibung beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt 20 Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüberhinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Gliederung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Vorhabenbeschreibung beizubehalten.
Darüber hinaus muss die Vorhabenbeschreibung für Forschungsvorhaben folgende Angaben enthalten:
- –
-
Zu Abschnitt C Nummer IV: Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:
- –
-
ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (bei Verbünden je Verbundpartner) inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung
- –
-
Abschnitt C Nummer VI: Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
- –
-
Zu Abschnitt D Nummer IV (sofern zutreffend): Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Umgang mit Forschungsdaten mit allen grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zu ihrer Verfügbarmachung und zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen.
- –
-
Abschnitt D Nummer VI: Detaillierte Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans (anhand eines durch den DLR Projektträger vorgegebenen Musters). Bei Verbundvorhaben wird ein gemeinsamer Verwertungsplan eingereicht. Aus diesem muss jeweils die für das Verbundvorhaben insgesamt und die für das Teilvorhaben geplante Verwertung ersichtlich sein.Dabei soll unter anderem berücksichtigt werden:
- –
-
eine Verstetigungsidee, die während der Projektlaufzeit initiiert werden soll,
- –
-
welche Maßnahmen jeweils bezogen auf die Dissemination der Projektergebnisse geplant sind,
- –
-
Aussage, ob Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen einer späteren Ergebnisverwertung entgegenstehen können.
- –
-
Abschnitt D Nummer VII (sofern relevant): Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LoI) von Partnern aus der Bildungspraxis und/oder Bildungsadministration oder anderen für die Projektdurchführung notwendigen Kooperationspartnern mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation. Länderbezogene Anforderungen hinsichtlich der Kooperation mit Partnern aus der Bildungspraxis (beispielsweise Schulen) sind im Vorfeld zu eruieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen zu klären.
Für Anträge zum Metavorhaben muss die Vorhabenbeschreibung folgende Angaben enthalten:
- –
-
Zu Abschnitt C Nummer IV: Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:
- –
-
ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (bei Verbünden je Verbundpartner) inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung
- –
-
Abschnitt C Nummer VII: Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
- –
-
Abschnitt D Nummer VI: Detaillierte Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans (anhand eines durch den DLR Projektträger vorgegebenen Musters, mit Bezug zum Disseminations- und Transferkonzept; siehe Abschnitt C Nummer V). Bei Verbundvorhaben wird ein gemeinsamer Verwertungsplan eingereicht. Aus diesem muss jeweils die für das Verbundvorhaben insgesamt und die für das Teilvorhaben geplante Verwertung ersichtlich sein.Dabei soll unter anderem berücksichtigt werden:
- –
-
eine Verstetigungsidee, die während der Projektlaufzeit initiiert werden soll,
- –
-
welche Maßnahmen jeweils bezogen auf die Dissemination der Projektergebnisse geplant sind,
- –
-
Aussage, ob Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen einer späteren Ergebnisverwertung entgegenstehen können.
Soweit erforderlich, sind zudem weitere Erläuterungen und Konkretisierungen zur Umsetzung etwaiger Auflagen und Hinweise aus der ersten Verfahrensstufe vorzulegen.
Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe und einer Prüfung eventueller Auflagen unterzogen. Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungs- und Prüfkriterien:
- –
-
Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- –
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Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (inklusive Reichweite und Nachhaltigkeit),
- –
-
Vorliegen von belastbaren Interessens- und Absichtserklärungen von Praxispartnern/weiteren notwendigen Kooperationspartnern,
- –
-
Angemessenheit des Forschungsdatenmanagements,
- –
-
soweit erforderlich: Umsetzung der im Rahmen der ersten Verfahrensstufe formulierten Auflagen und Hinweise einschließlich der Einhaltung des empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jutta Illichmann
- 1
- EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
- 2
- Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
- 3
- Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
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